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Sonderzuwendungen für Angestellte - Mitbestimmungspflicht?

A
Arbeiterfreund
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

in unserem Unternehmen werden die Angestellten mit ihrer Familie zum Restaurant etc. eingeladen. Dieses wird natürlich vom Arbeitgeber bezahlt.Die gewerblichen Arbeitnehmer kommen nicht in diesen Genuss. Meine Frage nun ob hier kein Mitbestimmungsrecht greift zb. §87 Abs 10 BetVG oder zumindest eine Informationspflicht. Die Sache kotzt uns als BR nämlich langsam an.

Arbeiterfreund

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Community-Antworten (1)

I
Immie

10.12.2007 um 21:43 Uhr

@Arbeiterfreund Ist es wirklich erstrebenswert mit seinem Chef "Essen" zu gehen? Mit wem dein Chef das macht, bleibt ihm überlassen... Mitlerweile "liebe" ich diesen Spruch:

  "Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil"

Als unser Chef so eine Phase hatte,haben wir selber eine Feier organisiert. Liste, Getränke umgelegt,jeder hat was zu Essen mitgebracht,und das ganze nannte sich : Kollegen laden Kollegen ein:-)

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