Hallo

in unserem Unternehmen werden die Angestellten mit ihrer Familie zum Restaurant etc. eingeladen.
Dieses wird natürlich vom Arbeitgeber bezahlt.Die gewerblichen Arbeitnehmer kommen nicht in diesen Genuss.
Meine Frage nun ob hier kein Mitbestimmungsrecht greift zb. §87 Abs 10 BetVG oder zumindest eine Informationspflicht.
Die Sache kotzt uns als BR nämlich langsam an.

Arbeiterfreund