Thema Handy Benutzung - Muss der Betriebsrat zustimmen, falls die GL Einsicht (Einzelverbindungnachweislisten) nehmen will?
Wir haben Firmen Handys, die wir ausdrücklich auch privat nutzen dürfen. Meine Frage: darf die Geschäftsleitung Einsicht nehmen in die Einzelverbindungnachweislisten, die bei uns mit der vollständigen Telefonnummer ausgewiesen wird? Muss der Betriebsrat zustimmen, falls die GL Einsicht nehmen will? Vielen dank für jede Antwort
Community-Antworten (3)
07.12.2007 um 22:05 Uhr
@Danny Ihr telefoniert privat und der AG zahlt?
10.12.2007 um 10:23 Uhr
Hallo Immi, stimmt, das ist ein Firmen Handy, der hauptsächlich für die Firma benutzt wird, aber auch privat genutzt werden kann, in einem "vernünftigen" Ausmaß. Sowohl Handy wie auch die Gebühren / Rechnung wird von der Firma übernommen. Falls jemand riesige Beträge wufweist, wird er / sie von der Personalabteilung angesprochen.
10.12.2007 um 11:34 Uhr
@Danny Das BDSG §3 Abs 1 ...sachliche Verhältnisse...das sind mE auch Telefongespräche... Wenn er euch die private Nutzung erlaubt wird er zum Dienstanbieter §3 TKG... Dann wäre da noch §6 TDDSG...Verbot der Speicherung von Nutzungsdaten... Dann solltest du dir auch noch den §88 TKG ansehen.
Und wenn du das hast, rufst du ganz laut :"KÖLNER!" :-)
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