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Infoveranstaltung

I
ingo1
Jul 2019 bearbeitet

Hallo zusammen wir sind ein Betrieb mit 500 Mitarbeitern und würden gerne Informationsveranstaltungen in Teil Versammlungen veranstalten muss ich dazu die Geschäftsführung einladen oder reicht es wenn ich die Geschäftsführung informiere.

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

08.07.2019 um 16:38 Uhr

was verstehst Du unter Informationsveranstaltungen? Meinst du die Betriebsversammlungen gem. BetrVG oder was anderes? Bei den erstgenannten sagst Du dem AG Zeit und Ort, bei den anderen fragst du um Erlaubnis. Wenn es denn die erstgenannten sind, warum Teilversammlungen?

E
ExBoMa

09.07.2019 um 08:39 Uhr

Schau Dir §42 bis §46 BetrVG an. Vielleicht beantwortet das schon Deine Frage. Infoveranstaltung würde ich das nicht nennen. Ihr müsst sowieso vier Betriebsversammlungen durchführen, je Quartal eine. Bei Bedarf könnt Ihr einmal pro Halbjahr eine "weitere Betriebsversammlung" durchführen. Wenn ich hier mal ehr kleinere "Infoveranstaltungen" plane, setze ich einfach eine der Sprechstunden (§39 BetrVG) des BR in einem größeren Raum an und lade ggf. externe Gäste ein. Dann ergibt sich meistens auch ein guter Dialog mit den MA.

Grundsätzlich: Nenne es nicht "Informationsveranstaltung", sondern nutze die "Betriebsversammlung", die "weitere Betriebsversammlung" oder die "Sprechstunde". Das hat auch einen rechtlichen Hintergrund bzgl.. der Lohnfortzahlung der AN.

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