Erstellt am 08.07.2019 um 00:04 Uhr von celestro
Als ordentliches Mitglied MUSS man Dich einladen. Zwar kann "frei" durchaus eine Verhinderung darstellen. Aber Du könntest deutlich machen, ggf. trotzdem zur Sitzung zu kommen. Dann darf man Dich nicht einfach so außen vor lassen.
Erstellt am 08.07.2019 um 10:53 Uhr von §§Reiter
Celestro hat völlig recht. Frei ist nicht wie Urlaub. Frei zu haben ist kein rechtswirksamer Verhinderungsgrund. D.h. wenn Du dem BRV nicht mitteilst, dass Du für die nächste Sitzung verhindert bist, muss er davon ausgehen das Du kommst und darf keinen Nachrücker einladen.
Erstellt am 08.07.2019 um 12:09 Uhr von Kratzbürste
Lediglich das BR Mitglied selbst kann sich für verhindert erklären. Der BRV kann es nicht mutmaßen (wenn es nicht offensichtlich ist). Ein BR Mitglied kann auch im Urlaub zur Sitzung kommen, wenn es selbst dies für machbar hält. Und bei "frei" so wie so.
Erstellt am 09.07.2019 um 15:31 Uhr von Enigmathika
Sag dem/der Vorsitzenden einfach, dass Du an den Sitzungen teilnehmen willst, auch wenn Du frei hast. Wenn er Dich übergeht, sind die Einladungen nicht ordnungsgemäß erfolgt und es können während der Sitzung keine Beschlüsse gefasst werden.
Gruß Enigmathika
Erstellt am 09.07.2019 um 15:57 Uhr von moreno
Und wenn keine Einladung kommt einfach mal hingehen mal schauen wie Euer Vorsitzender dann reagiert ;-)