Orndliche Einladungen zu BR Sitzung
Hallo, ich bin seit vor kurzem ein orndliche BR mitglied. Auf Grund meine Flexiblin Arbeitszeit bekomme ich sehr selten eine Einladung zu Sitzung, meistens wird ein Ersatzmitglied geladen mit dem Grund ich habe frei und das wäre ein Verhinderungsgrund. Ich bin der Meinung das es ein Ehrenamt ist und der freie Tag ,so lange ich es einrichten kann kein verhindern, mich von der Pflicht abhalten kann. Meine frage ist: Muss ich immer eingeladen werden als orndliche BR? Oder kann man mich an freien Tagen ausschließen und gleichzeitig einen Ersatzmitglied einladen?
Vg Beate
Community-Antworten (5)
08.07.2019 um 02:04 Uhr
Als ordentliches Mitglied MUSS man Dich einladen. Zwar kann "frei" durchaus eine Verhinderung darstellen. Aber Du könntest deutlich machen, ggf. trotzdem zur Sitzung zu kommen. Dann darf man Dich nicht einfach so außen vor lassen.
08.07.2019 um 12:53 Uhr
Celestro hat völlig recht. Frei ist nicht wie Urlaub. Frei zu haben ist kein rechtswirksamer Verhinderungsgrund. D.h. wenn Du dem BRV nicht mitteilst, dass Du für die nächste Sitzung verhindert bist, muss er davon ausgehen das Du kommst und darf keinen Nachrücker einladen.
08.07.2019 um 14:09 Uhr
Lediglich das BR Mitglied selbst kann sich für verhindert erklären. Der BRV kann es nicht mutmaßen (wenn es nicht offensichtlich ist). Ein BR Mitglied kann auch im Urlaub zur Sitzung kommen, wenn es selbst dies für machbar hält. Und bei "frei" so wie so.
09.07.2019 um 17:31 Uhr
Sag dem/der Vorsitzenden einfach, dass Du an den Sitzungen teilnehmen willst, auch wenn Du frei hast. Wenn er Dich übergeht, sind die Einladungen nicht ordnungsgemäß erfolgt und es können während der Sitzung keine Beschlüsse gefasst werden.
Gruß Enigmathika
09.07.2019 um 17:57 Uhr
Und wenn keine Einladung kommt einfach mal hingehen mal schauen wie Euer Vorsitzender dann reagiert ;-)
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