Erstellt am 05.07.2019 um 09:43 Uhr von Pjöööng
Hinterherreisen?
Auf die Fahndungsliste bei Interpol setzen?
James Bond beauftragen?
Oder am einfachsten: Drei Tage abwarten und eine gute Tasse Tee trinken.
Erstellt am 05.07.2019 um 09:54 Uhr von wdliss
§17 Abs 1 WO: "(...) Erklärt die gewählte Person nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass sie die Wahl ablehne, so gilt die Wahl als angenommen."
Eine Zustimmung ist gar nicht erforderlich.
Erstellt am 05.07.2019 um 10:34 Uhr von Darkmessiah
Ich schließe mich den Vorrednern an, sobald die Benachrichtigung dem gewählten BR-Mitglied zugeht (im Briefkasten reicht) hat er/sie/es 3 Tage Zeit die Wahl abzulehnen.
Allerdings ist diese Frist bzw. das Versäumen der Frist unerheblich, da ein BR-Mitglied jederzeit sein Mandat niederlegen kann. Auf die Außenwirkung daraufhin will ich nicht eingehen.