Erstellt am 01.12.2007 um 19:43 Uhr von Mona-Lisa
@Reiner,
jetzt würde jeder Rechtsanwalt sagen: Das kommt ganz darauf an! :-)
Erstellt am 01.12.2007 um 20:10 Uhr von Der alte Heini
Die Reisekosten richten sich nach den jeweiligen Reisekostenrichtlinien des Betriebes.
Die Reisekostenrichtlinien sind bei Betriebsräten genauso abzurechnen wie bei den übrigen Mitarbeitern des Betriebes.
Erstellt am 01.12.2007 um 21:58 Uhr von Bergmann
@ Reiner,
wie bei meinen Vorrednern-- es kommt drauf an !! Bei VW waren sie halt etwas höher !! ;-))