Erstellt am 01.12.2007 um 20:55 Uhr von pirat
@Wissewolle,
Zwar entscheidet der AG letztlich allein, welches Vorsorgeangebot er den AN macht. Er muss den BR aber schon während der Planung einer betriebli. Altersvorsorge darüber informieren. Laut einer Entscheidung des BAG reicht es nicht, den BR erst zu informieren, wenn der AG den Vertrag mit dem Anbieter des Vorsorgeprodukts bereits abgeschlossen hat (Az. 3 ABR 13/74).
Die betriebliche Altersversorgung gehört zur Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.
http://www.future-city.net/a255.php?url=/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/562443.html?pda=1
Erstellt am 02.12.2007 um 08:41 Uhr von Wissewolle
Hallo Pirat,
lieben Dank für die Antwort, das hilft uns weiter!
Einen schöne Vorweihnachtszeit allerseits!
Gruß Wissewolle
Erstellt am 02.12.2007 um 10:40 Uhr von peanuts
"Darf der AG bestimmen, wo AN eine Riester-Rentenversicherung (mit AG-Zulage und staatlicher Förderung) abschließt? "
Ja, darf er!
Die Riester-Rente ist reines Privatvergnügen, welches staatlich gefördert wird; die Beiträge sind über das private Girokonto abzuführen!
Beteiligt sich der Arbeitgeber mit einer Zulage, entstehen ihm Zuge der Abwicklung über das Lohn-/Gehaltskonto Kosten und er kann Anbieter vorgeben oder auch den Vorschlag eines Arbeitnehmers ablehnen!