W.A.F. LogoSeminare

Betriebsrat in ausländischen Firmen mit Sitz in Deutschland

M
MSchmitz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Muss bei einer ausländischen Firma die ihren Sitz in Deutschland hat. ein Betriebsrat bestehen?

Mfg M.Schmitz

4.08602

Community-Antworten (2)

P
pit47

29.11.2007 um 11:40 Uhr

Hallo MSchmitz, es gilt auch hier der § 1Abs. 1 BetrVG, es werden BR`s gewählt. (siehe auch den Kommentar von Däubler dazu) Vorher muss aber ein Wahlvorstand gewählt oder eingesetzt werden.

B
Bergmann

29.11.2007 um 12:06 Uhr

@ MSchitz,

es gelten immer die Gesetze, Regelungen, Verordnungen etc .etc . des Staates, wo man sich befindet !!

Auch in diesen unseren Lande gibt es keine Betriebsratspflicht !! Wünschenswert , aber kein muß !!

Ihre Antwort