Betriebsrat in ausländischen Firmen mit Sitz in Deutschland
Hallo zusammen Muss bei einer ausländischen Firma die ihren Sitz in Deutschland hat. ein Betriebsrat bestehen?
Mfg M.Schmitz
Community-Antworten (2)
29.11.2007 um 11:40 Uhr
Hallo MSchmitz, es gilt auch hier der § 1Abs. 1 BetrVG, es werden BR`s gewählt. (siehe auch den Kommentar von Däubler dazu) Vorher muss aber ein Wahlvorstand gewählt oder eingesetzt werden.
29.11.2007 um 12:06 Uhr
@ MSchitz,
es gelten immer die Gesetze, Regelungen, Verordnungen etc .etc . des Staates, wo man sich befindet !!
Auch in diesen unseren Lande gibt es keine Betriebsratspflicht !! Wünschenswert , aber kein muß !!
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