Neueinstellungen - hat der BR ein Mitbestimmungsrecht?
Hallo Ihr, hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Neueinstellungen?? oder muss der nur informiert werden?? es handelt sich um ein Altenheim
Community-Antworten (4)
28.11.2007 um 18:49 Uhr
Natürlich, bei Neueinstellungen muss der Betriebsrat zwingend angehört werden und kann bei einer Neueinstellung auch widersprechen, mit dem Ergebnis, das der AG die Neueinstellung nicht umsetzen darf. Müsste § 99 BetrVG Personelle Einzelmaßnahmen sein :-)
28.11.2007 um 18:50 Uhr
@Conni Vorsicht! Es könnte sich um einen Tendenzbetrieb handeln...
@neuerBR Tendenzbetrieb?
28.11.2007 um 19:02 Uhr
@ Kölner
Oh ha, da muss ich doch noch auf die Feinheiten achten.... Danke :-)
28.11.2007 um 19:04 Uhr
@Conni Im sozialen Bereich sollte man stets auf alles und jeden gefasst sein. Auch auf die Tendenz... ;-)
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