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Neueinstellungen - hat der BR ein Mitbestimmungsrecht?

N
neuerBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr, hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Neueinstellungen?? oder muss der nur informiert werden?? es handelt sich um ein Altenheim

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Community-Antworten (4)

C
Conni

28.11.2007 um 18:49 Uhr

Natürlich, bei Neueinstellungen muss der Betriebsrat zwingend angehört werden und kann bei einer Neueinstellung auch widersprechen, mit dem Ergebnis, das der AG die Neueinstellung nicht umsetzen darf. Müsste § 99 BetrVG Personelle Einzelmaßnahmen sein :-)

K
Kölner

28.11.2007 um 18:50 Uhr

@Conni Vorsicht! Es könnte sich um einen Tendenzbetrieb handeln...

@neuerBR Tendenzbetrieb?

C
Conni

28.11.2007 um 19:02 Uhr

@ Kölner

Oh ha, da muss ich doch noch auf die Feinheiten achten.... Danke :-)

K
Kölner

28.11.2007 um 19:04 Uhr

@Conni Im sozialen Bereich sollte man stets auf alles und jeden gefasst sein. Auch auf die Tendenz... ;-)

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