Erstellt am 28.11.2007 um 17:49 Uhr von Conni
Natürlich,
bei Neueinstellungen muss der Betriebsrat zwingend angehört werden und kann bei einer Neueinstellung auch widersprechen, mit dem Ergebnis, das der AG die Neueinstellung nicht umsetzen darf.
Müsste § 99 BetrVG Personelle Einzelmaßnahmen sein :-)
Erstellt am 28.11.2007 um 17:50 Uhr von Kölner
@Conni
Vorsicht! Es könnte sich um einen Tendenzbetrieb handeln...
@neuerBR
Tendenzbetrieb?
Erstellt am 28.11.2007 um 18:02 Uhr von Conni
@ Kölner
Oh ha,
da muss ich doch noch auf die Feinheiten achten....
Danke :-)
Erstellt am 28.11.2007 um 18:04 Uhr von Kölner
@Conni
Im sozialen Bereich sollte man stets auf alles und jeden gefasst sein. Auch auf die Tendenz... ;-)