Übernahme JAV-Mitglieder (Wenn keine Azubis übernommen werden)?
Guten Morgen,
ich bin Vorsitzender der JAV und habe ein Problem, die Geschäftsleitung hat mir und dem BR letzte Woche mitgeteilt das sie 2 Azubis die im Februar auslernen nicht übernehmen möchte!! Beide sind Nachrücker für die JAV, da ein Mitglied Ende Nov. ausscheidet würde einer der beiden als ständiges Mitglied nachrücken. Der andere die Funktion einnehmen des Nachrückers da ein weiteres Mitglied (BA-Student) für längere Zeit an der BA ist. Nach §78a haben beide somit einen Anspruch auf unbefristete Übernahme.
Meine Frage ist nun, wenn dies die beiden einzigsten Azubis dieser Firma sind, meine ich ebenfalls gelesen zu haben das wenn jemand übernommen wird muss dies auf jeden fall zu aller erst ein JAVler sein, sollte niemand übernommen werden so hat das JAV- Mitglied keinen Anspruch. Entspricht das der Wahrheit und wenn ja haben wir noch eine Chance?
Gruß Stefan
Community-Antworten (2)
28.11.2007 um 13:49 Uhr
Hi Kollegen,
über 500 mal gelesen und niemand hat eine Antwort, einen Tipp oder Vorschlag? Ich hoffe noch entwas von euch zu hören!?
Grüße
29.11.2007 um 09:59 Uhr
Hallo Swatman, handelt einfach nach § 78a BetrVG und der AG muss reagieren.
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