Neuer Trick, die SBV vom BR auszuschliessen - wie kann eine SBV Beschlüsse aussetzen, wenn sie nicht anwesend ist?
Hallo liebe Formusmitglieder,
da ich neu bin, auf eine bereits gemachte Antwort nicht antworten kann, hier als Frage gestellt:
Titel: Neuer Trick, SBV vom BR auszuschliessen - Zitat der Antwort: "Setze dann einfach alle Personellen massnahmen aus Reitze deine rechte voll aus ! dem AG wirds stören und dem BR auch ! Deine vertrettung ist laut meinem kenntniss stand nur eine Abwesenheitsvertrettung ! sie kann also nicht aktiv sein !"
Meine Frage dazu:
wie kann eine SBV Beschlüsse aussetzen, wenn sie nicht anwesend ist?
Dies geht doch nur in Sitzungen, an denen die Vertretung selbst teil nimmt.
Danke für eine Antwort GSBV
Community-Antworten (14)
27.11.2007 um 17:36 Uhr
@GSBV §35 BetrBG ...der Beschluss kann nur auf eine Woche , von der BR Sitzung an gerechnet , ausgesetzt werden... ...der Antrag kann aber innerhalb dieser Woche jederzeit gestellt werden... ...ist der Beschluss bereits durchgeführt , so kann eine Aussetzung nicht mehr beantragt werden...
28.11.2007 um 09:23 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
meine Frage war aber, "kann den ein Beschluss ausgesetzt werden, wenn der SB-Vertreter an der Sitzung kann nicht teilgenommen hat.!
GSBV
28.11.2007 um 09:35 Uhr
@GBSV Wenn Du nicht teilgenommen hast, ist das Dein Problem...
06.12.2007 um 03:32 Uhr
Kölner: Wieso versuchst Du nicht erstmal die Frage zu verstehen, bevor Du mit dem Knüppel drauf haust.
Das Problem ist folgendes: Wenn SBV nicht eingeladen wird, weiß SBV auch nicht wann und wo eine Sitzung statt findet und was wann beschlossen wurde.
Deshalb kann SBV auch nichts aussetzen.
Die Frage wäre was z.B. passieren würde, wenn SBV 2 mal pro Woche pauschal an den Betriebsrat schreibt: "Hiermit setze ich nach ... sämtliche Beschlüsse aus, die in der letzten Woche gefasst wurden."
Weiß jemand, ob so etwas geht ? Was wäre dann z.B. mit Einsprüchen gegen Kündigungen, die auf diese Weise auch ausgesetzt würden ?
06.12.2007 um 11:03 Uhr
@sbv Das ist kein Knüppel! Eher die Aufforderung mal aktiv zu werden und nicht Lethargie zu verharren. Demnach würde ich mir als erstes... ...einen Überblick über die Sitzungstermine des BR's verschaffen; notfalls mit einer Sitzblockade!
06.12.2007 um 18:01 Uhr
Hallo Forumsmitglieder,
vielen Dank für die Mühe mir zu antowrten. Leider macht es für mich keinen Sinn, einen Beitrag einzustellen und ich erkennen muß, dass meine Frage zum Einen nicht verstanden wird und anschließend sich irgendwelche Leute verlustieren!!!!
Mir war mein Beitrag sehr erst und habe auch um eine Antwort gehofft. Da noch andere Foren zur Verfügung stehen, werde ich dort meinen Beitrag einstellen.
Vielen Dank trotzdem und viel Erfolg für alle anderen in Zukunft.
GSBV
06.12.2007 um 18:19 Uhr
@GBSV Nicht erhoffte Antworten zu bekommen, empfindlich zu sein und dann noch falsche Schlüsse ziehen. Durchsetzungsvermögen musst Du nicht hier, sondern im Gremium beweisen. Schade nur, dass Du es nicht verstehst.
Achja: Empathie in der SBV-/BR-Arbeit hilft meist überhaupt nicht - und damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich weiss wovon ich rede!
06.12.2007 um 18:22 Uhr
@GSBV, was willst du eigentlich hören/lesen?
Dein Problem ist nicht, dass du mit den gefassten Beschlüssen (aussetzen oder nicht) nicht umzugehen weisst, sondern dass du erst mal deinen Betriebsrat auf Vordermann zu bringen hast, indem du denen mal klarmachst, was deine Rechte, z. B. Termine und Teilnahme an Sitzungen anbelangt......
Immi und Kölner haben dir Tipp's und Anregungen gegeben, die genau auf deine Problematik ausgerichtet sind.
Diese Konsequenz, die du hier zeigst, wäre eher gegenüber deinem BRV angebracht....
Deine Reaktion ist m. E. unangemessen, aber des Menschen Wille ist nun mal sein Himmelreich.....
06.12.2007 um 21:23 Uhr
GSBV will nichts hoeren, sondern auf gestellte Fragen eine 'Antwort;
Ich wiederhole hier nochmals meine Frage. Ich habe im Forum einen Beitrag entdeckt, der hieß: Titel: Neuer Trick, SBV vom BR auszuschliessen!! Darin wurde von einem Forumsmitglied geschildert, dass ihr BR die Sitzungen der Ausschuesse fast zeitgleich tagen läßt. Da die SBV logischerweise nur zu einem Termin gehen kann, war die Frage - "was tun". Die Antwort eines Forumsmitglied war, Beschluesse aussetzen, das wird dem AG nicht gefallen.
Darauf hin meine Frage: Wie können Beschluesse ausgesetzt werden, wenn die SBV in den anderen Sitzungen gar nicht teilnehmen kann und dann aussetzen soll? Mein Gedanke war, vielleicht gibt es, was mir noch nicht bekannt ist?!? Es gibt doch so viele gescheite SBV'ler.
Verstanden?
Trotzdem niochmal, vielen Dank GSBV
06.12.2007 um 21:45 Uhr
@GSBV Aber du kannst die Beschlüsse doch aussetzen, auch wenn du nicht bei der BR Sitzung anwesend warst, allerdings nur in der Wochenfrist ab der BR Sitzung gerechnet...
06.12.2007 um 22:05 Uhr
GSBV, den Gesetzestext zu Deinem Ansinnen findest Du im SGB IX § 95 (4)
Aber effektiver wäre m.E.
- dem BR ein Schreiben zukommen lassen, dass Du an allen Sitzungen des BR gemäß §32 BetrVG und §95 (4) SGB IX teilzunehmen wünschst und davon ausgehst, dass sie Dir in Zukunft die Einladungen zukommen lassen oder (falls es sich um einen regelmäßigen Termin handelt) die Termine bekannt geben. Du weist den BR daraufhin, dass er mit der wiederholten Zuwiderhandlung gegen o.g. §§ gegen das BetrVG verstösst, was ein Verfahren nach §23 BetrVG nach sich ziehen kann.
- die Gewerkschaft informieren und diese bei Nichtänderung des Verhaltens des BR tätig werden lassen
GSBV, lass Dich nicht so leicht verschrecken. Wenn Du mit der Zeit lernst, Antworten zu deuten, dann übt das enorm für die Praxis ;-)
07.12.2007 um 16:47 Uhr
Hallo Lotte,
vielen Dank für die Antwort.
Ich bekomme die Einladeung ordungsgemäß. Was allerdings schwierig ist, der BR (51 Räte) hat die Aufgaben auf Ausschuesse verteilt und die tagen paraell zueinander. Ich habe zwar Stellvertreter, die aber Betriebsräte sind und mir nicht immer zur Verfügung stehen bzw. ihrem Wählerauftrag nicht nachkommen. Die Gewerkschaft kann ich nicht einschalten, da sie sehr BR orientiert ist.
Zu Deinem letzten Absatz: Ich bin in meinem Amt 10 Jahre und vom Lebensalter auch nicht mehr ein junges Mädchen! Ich bin nicht mehr bereit, wenn ich anständig und freundlich und in der Hoffnung eine faire und anständige Antwort zu erhalten, dann deuten soll. Ich bin davon ausgegangen, dass ich in einem Forum Fragen stellen kann und entsprechende Antworten erhalte.
Emphathie lieber Teilnehmer Koeler, ist die Fähigkeit sich in die Gedanken und Gefühle von anderen hineinzuversetzen!! Ich war bis heute der Meinung, das gehört genau zu unserer Aufgabe als Schwerbehindertenvertreter, man muß allerdings damit umgehen können!! und nicht mur davon sprechen.!
Ein schönes Wochenende
11.12.2007 um 19:20 Uhr
Hallo GSBV !
Immerhin bist Du (im Gegensatz zu mir) in der glücklichen Lage, eine einladung zu den Ausschuss-Sitzungen zu bekommen. Mein Betriebsratsvorsitzender ignoriert das einfach. Mein anwalt meint, die einzige Möglichkeit wäre ein gerichtliches Beschluss-Verfahren.
Wenn viele ausschüsse parallel tagen und Dir die Stellvertreter ausgehen, könntest Du prüfen, ob die Möglichkeit besteht, weitere Stellvertreter nachzuwählen.
Auf einer Versammlung der Schwerbehinderten könntest du auf die Problematik der Doppelfunktion "SBV und BR" aufmerksam machen in der hoffnung, dass dann Leute gewählt werden, die nicht im BR sind. Am besten sprichst Du vorher mit ein paar geeigneten Kandidaten, die Du dann vorschlagen kanst.
12.12.2007 um 13:39 Uhr
Hallo SBV,
ich selbst bin keine gewählte BR'in. Mein Amt als SB-Vertrauensperson ist ausreichend mit Arbeit gefüllt.
Wenn Du den § 95 Abs. 1 Satz 3 "Heranziehung eines stellvertretenden Mitglieds" aufmerksam liest, dann zieht man den Schluß, dass im Verhinderungsfall (das ist immer dann, wenn ich in Urlaub, Krank oder dienstlich außer Haus bin) das erst gewählte stellvertr. Mitglied mich vertritt. In großen Betrieben (wie hier in unserem Betrieb) kann das zweit gewählte stellvertr. Mitglied noch herausgezogen werden. Aber dann ist Schluß, das wird auch der Arbeitgeber nicht zulassen. (Darüber gibt es auch höchstrichterliche Entscheidungen).
Deinen letzten Absatz finde ich spannend, da, wie in meinem Fall, der Betriebsratsvorsitzende, der mit mir nicht klar kommt, da ich nicht seinen "Wünschen" gehorche 2006 versuchte hat mit Gegenkandidaten aus seinem BR-Gremium mir meine Kandidatur zu nichte zu machen. Was nicht glückte. Was ihm allerdings glückte, die Stellvertreter mit BR zu besetzten (die Wähler haben sich dazu entschlossen). Es wurde auch massiv Walwerbung gegen die anderen Stellvertr.Kandidaten gemacht. Auch die IG-Metall Ortsverwaltung hat dazu mitgeholfen. Obwohl alle Kandidaten langjährige Mitglieder sind. Die nächste Wahl ist 2010, vielleicht erinnern sich die 1000 sb daran, dass sie zwar eine funktuionierende SB-Vertretung mit mir als Vertrauensperson haben, aber mit den Stellis (allesamt Betriebsräte) es nicht klappt.
Es läuft auch eine Wahlanfechtung der Stellvertreterwahl vor dem AG und ist jetzt anhängig beim BAG. Ich hoffe, dass es zu einer Entscheidung kommt, dass diese Stellvertreterwahl nicht der Wahlordnung entspricht (sie wurde vom Gericht bereits als sehr problematisch gesehen) und eine Nachwahl durchgeführt werden muß.
Zu Deinem 1 Absatz: Ich selbst bin vor das AG und habe Klage gegen die Firma erhoben: Grund: Der BR-Vorsitzende hatte nach der SB-Wahl 10/2006 den heeren Gedanken, sich als mein Vorgesetzer aufzuspielen. Er hat versucht mich in Urlaub zu schicken, Dienstreisen nicht zu genehmigen, Reiseabrechnungen monatelang zu verzögern und div. andere Nettigkeiten. Dies wurde nur vor dem AG in einem Guetetermin gerklärt. Durch den vorsitzenden Richter wurde bestätigt, dass dies so nicht sein kann und die Firma hat sich verpflichtet dies auch so abzustellen. Also trau Dich auch, es wird meistens hinterher besser, denn die Fronten sind geklärt.
GSBV
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