Erstellt am 27.11.2007 um 11:36 Uhr von bökelberger
hallo moritz,
wenn die beiden kollegen eine erwerbsunfähikeitsrente bekommen , dann sind diese nicht mehr im unetrnehmen beschäftigt. wer nicht mehr in einem unternehmen ist, der kann folglich auch nicht als betriebsrat arbeiten. deshalb ein klares nein.
im gegenteil wenn ihr einladungen, protokolle und dergelichen an dritte weitergebt, stellt ihr somit eine öffentlichkeit her. dies kann evtl. zur anfechtung der beschlüsse des br führen. (ohne euren arbeitgeber etwas zu unterstellen)
mfg bökelberger
Erstellt am 27.11.2007 um 18:58 Uhr von Kölner
@bökelberger
Seit wann gehört ein EU-berenteter Mensch nicht mehr zum Betrieb?
@moritz
Warum kommt das BRM denn nicht zu den Sitzungen des BR's?
Erstellt am 06.12.2007 um 13:14 Uhr von moritz
@kölner
beide sind schwer krank, können wohl auch nicht mehr mit dem Auto fahren, und wohnen auch räumlich sehr weit von der Arbeitsstelle entfernt.
Eigentlich gehören sie doch noch zum Unternehmen, denn sie behalten ihren Arbeitsplatz ja, wenn sie zurückkommen...
Aber Interesse zeigt niemand seit mehr als einem Jahr nicht mehr..