Es geht um die Frage, ob das - gelegentliche - Mitbringen von Haustieren (hier: Hund) vom AG per Direktionsrecht gestattet/verboten werden kann, oder ob der Betriebsrat zu beteiligen ist (BetrVG, §87,1). Ich konnte in den einschlägigen Kommentaren nichts dazu finden oder habe es überlesen.