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Gilt die AU per WhatApp als zugestellt

I
Ilschen
Jun 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ein Kollege hat seinem direkten Vorgesetzten auf dessen privates Handy per WhatAppBild seine AU geschickt. Gilt diese dann als rechtzeitig zugestellt ? Problem zwischen den beiden ist, dass der Vorgesetzte den Kollegen sehr schlecht behandelt (grenzt an Mobbing), und wir als BR nicht möchten, dass der Kollege jetzt deswegen eine Abmahnung bekommt. Die Original AU hat am nächsten Tag vorgelegen. Vielen Dank vorab.

72406

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

27.06.2019 um 14:26 Uhr

Wie immer muss man hier unterscheiden zwischen der Meldepflicht ("Hallo Chef, mir geht es nicht gut, kann daher nicht zur Arbeit kommen.") und der Nachweispflicht (AU-Bescheinigung) unterscheiden.

Die Meldepflicht besteht grundsätzlich zum Zeiotpunkt der vertragsgemäßen Arbeitsaufnahme. Wenn die Schicht um 8:00 beginnt hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber spätestens um 8 Uhr zu informieren dass er krank ist. Einen vorgeschriebenen Weg gibt es hierfür nicht. Zumindest wenn auch ansonsten per WhatsApp kommuniziert wird, dürfte das ein gangbarer Weg sein.

Die Nachweispflicht betrifft die AU-Bescheinigung. Hier schreibt der Gesetzgeber zwar "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.", aber es ist davon auszugehen dass der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung ausreichend nachkommt wenn er die AU-Bescheinigung unverzüglich nach dem Arztbesuch in die Post gibt. Ein abmahnwürdiges Verhalten wenn er zusätzlich ein Foto der AU-Bescheinigung per WhatsApp schickt kann ich nicht erkennen.

K
krambambuli

27.06.2019 um 14:33 Uhr

Zur Ergänzung: Wie genau das Meldesystem funktioniert, ist ja gesetzlich nicht geregelt. Es handelt sich um eine Frage der Ordnung im Betrieb und ist daher mitbestimmungspflichtig. Ich nehme an, ihr habt da nichts geregelt. Also kann sich der AG auch nicht auf konkrete Regeln berufen und abmahnen.

S
seehas

27.06.2019 um 15:15 Uhr

Allerdings ist ganz klar festzuhalten, dass die Sendung der AU per WhatsApp nicht davon befreit sie unverzüglich auf postalischem oder anderem geeigneten Weg dem Arbeitgeber zukommen zu lassen.

E
Erbsenzähler

27.06.2019 um 15:30 Uhr

Der AN hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorzulegen. MüKomm zum BGB, Band 4, § 5 EFZG, Rndr. 25.

Der AN kann natürlich elektronisch die AU versenden. Für den AG sollte es ausreichend sein, allerdings kann dieser nunmal das Original verlangen, und dann ist es ihm zuzusenden. Hess. LAG 13. 7. 1999 AuR 2000, 75 f.; KDZ/Däubler Rn. 104, Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht,3. Auflage 2007, Rndr. 243.

Aussage aus einem anderen Forum

C
celestro

27.06.2019 um 15:41 Uhr

@ seehas / Erbsenzähler

"Die Original AU hat am nächsten Tag vorgelegen."

also bringen Eure Posts genau .... was?

E
ExBoMa

28.06.2019 um 10:04 Uhr

@celestro: "also bringen Eure Posts genau .... was? "

...mir z.B. die rechtliche Grundlage, warum im Fall des Fragestellers vermutlich rechtlich alles richtig gelaufen ist. Mann kann solche Informationen manchmal für die eigene Arbeit gebrauchen. Ich persönlich finde solche Infos gut und lese darum auch in der Regel alle Antworten. Aus Deinen Antworten im Forum habe ich auch schon viele gute Infos und Anregungen "gezogen"

Nachtrag: Der AG im oben geschilderten Fall könnte ja wirklich die rechtliche Keule herausholen. In dem Fall lohnt es sich, solche Infos zu haben.

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