Erstellt am 26.11.2007 um 13:05 Uhr von Konrad
Hallo Peggy
wie für euch arbeitet? Mit Arbeitsvertrag oder mit Werksvertrag im Auftrag arbeitet und nicht angestellt ist?
Wählbar nur wenn mit Arbeitsvertrag für die Firma mind 6 Monate gearbeitet wurde, § 8 BetrVG.
Erstellt am 26.11.2007 um 13:14 Uhr von Peggy
Hallo Konrad, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja er ist bei uns für 30 Stunden angestellt.
Ich habe mal gehört, dass jemand der eine eigene Firma hat, und noch ein angestellten Verhältnis hat nicht gewählt werden kann.
Erstellt am 26.11.2007 um 15:23 Uhr von meik
Was hat denn das eine (eigene Firma) mit dem anderen (Angestelltenverhältnis) zu tun?
Derjenige sollte sich bloß Fragen, ob er evtl. zu Arbeitgebernah ist und von daher die AN nicht vernünftig vertritt. Letzlich ist das aber seine Entscheidung (ob er kandidiert) und die Entscheidung der wählenden Arbeitnehmer (ob sie ihn wählen).
meik
Erstellt am 26.11.2007 um 21:38 Uhr von Kölner
@Peggy
Wenn es noch nicht deutlich genug sein sollte: Das geht ohne weiteres!
Schlimmer noch: Er könnte sogar in der gleichen Firma Teilhaber sein und den BRV mimen!