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Zeitweise Befreiuung vom Betriebsratsmandat?

H
huhn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann man sich wegen schwieriger privater Angelegenheiten für eine bestimmte Zeit, um seine Dinge zu klären , als BR-Mitglied von seinem Mandat freistellen lassen. Oder ruhen lassen und dann seine Arbeit wieder aufnehmen. Hier würde doch das Erstzmitglied einspringen oder?

Vielen Dank

mfg

huhn

5.41607

Community-Antworten (7)

L
Lotte

26.11.2007 um 11:44 Uhr

huhn, wenn die privaten Schwierigkeiten einen tatsächlichen Verhinderungsgrund nach dem Gesetz darstellen, würde das gehen, sonst sehe ich schwarz.

F
Fuchs

26.11.2007 um 11:54 Uhr

Ist überhaupt kein Problem. Brauchst dich aber nicht freistellen lassen. Würde das mit dem Vorsitz absprechen und dich einfach als pauschal entschuldigt melden auf vorerst unbestimmte Zeit. Manchmal ist der inoffizielle Weg der bessere. Vorsitz kann dann für dich ein Ersatzmitglied planen.

Lieben Gruß Dirk

P
Peanuts

26.11.2007 um 12:03 Uhr

"kann man sich wegen schwieriger privater Angelegenheiten für eine bestimmte Zeit, um seine Dinge zu klären , als BR-Mitglied von seinem Mandat freistellen lassen. Oder ruhen lassen und dann seine Arbeit wieder aufnehmen."

Führen denn diese Angelegenheiten auch dazu, dass Du Deiner Tätigkeit als ArbeitnehmerIn nicht nachkommen wirst? Wahrscheinlich nicht...

Man kann sich von einem BR-Mandat weder freistellen lassen, noch ruht ein solches! Falls Du bestimmte Pflichten in Eurem Gremium übernommen hast, könntet/solltet Ihr Euch darauf einigen, dass Du von diesen Pflichten für eine Zeitlang entbunden wirst.

Aber "schwierige private Angelegenheiten" stellen keinen pauschalen Verhinderungsgrund für ein BR-Mandat dar! Wenn Du an einer Sitzung aus nachvollziehbarem Grund nicht teilnehmen kannst, ist das zu berücksichtigen; das war´s aber auch schon!

D
Dr.House

26.11.2007 um 14:27 Uhr

Fuchs, so einfach ist das nicht. Nur bei einer Verhinderung i.S. des Gesetzgebers(Urlaub, Krankschreibung,Dienstreise)darf der Vorsitzende ein Ersatzmitglied einladen,sonst nicht.

Gruß Dr.House

D
Dr.House

26.11.2007 um 14:32 Uhr

Ich ergänze die Verhinderungsgründe: Kur, Wehr-oder Zivildienst, Elternzeit u. Mutterschutz

Dr.House

L
Lotte

26.11.2007 um 15:17 Uhr

Dr.House, ...Fortbildung ;-))

Fuchs, wenn Ihr das so handhabt, dann ist die Rechtsicherheit Eurer Beschlüsse fraglich.

D
Dr.House

26.11.2007 um 17:17 Uhr

Lotte,... stimmt genau.

Dr.House

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