wie weit darf ich versetzt werden nach der elternzeit
ich arbeite als vvw bin jetzt aber seit 5 jahren in elternzeit ich möchte meine alte filiale wieder bekommen . ich habe aber schon bei meiner elternzeit verlengerung ein schreiben bekommen das sie mir die posision geben müssen aber sie nicht verflichtet sind mir die selbe filieale zu geben meine frage wie weit dürfen sie mich versetzen und bei wieviel km darf ich gesetzlich nein sagen
Community-Antworten (2)
14.09.2010 um 00:20 Uhr
@verkäufer, bei Vollzeitstellen liegt die zumutbare Wegezeit bei zweieinhalb Stunden. Es gilt die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Erreichen des Arbeitsplatzes ( die Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel einschließlich Wartezeiten und Zeiten für Fußwege sind grundsätzlich zugrunde zu legen ). SGB III § 121.
14.09.2010 um 00:36 Uhr
ich würde mir da erst einmal den Arbeitsvertrag anschauen bevor ich hier eine Aussage treffe.... Je nach Gestaltung sind die lösungen des Problems nämlich sehr unterschiedlich
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