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Ersatzmitglied vor der Kündigung bewahren

H
HD1948
Jun 2019 bearbeitet

Moin. Eines unserer Ersatzmitglied soll gekündigt werden. Er ist zur Zeit krank geschrieben und soll auch krankheitsbedingt fristgemäß gekündigt werden. BR Anfrage liegt vor. Das würden wir natürlich gern vermeiden. Wenn er zufällig an der nächsten BR Sitzung teilnehmen müsste (Kann er das jetzt überhaupt noch?) hätte er ja den gesonderten Kündigungsschutz. Ihr wisst worauf ich hinaus will. Was meint ihr?

41409

Community-Antworten (9)

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ExBoMa

24.06.2019 um 09:01 Uhr

Ich achte immer darauf, Reservekandidaten nachzuladen, wenn einzelne BRs verhindert sind, dass unter anderen(!) auch, um Ihren Kündigungsschutz aufrecht zu erhalten. Was Du vor hast, ist eine Sitzung ansetzen, zu der geplant mehrere BRs verhindert sind. Ob das wirklich funktioniert, weis ich nicht. Du kannst davon ausgehen, dass der AG das in dem Fall genau prüfen lassen würde. Eure Zusammenarbeit mit der AG Seite dürfte das auch belasten. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung. Verstehen kann ich Deine Motivation auf jeden Fall, befürchte aber, dass Ihr Euch da verrennt. Vielleicht solltet Ihr versuchen, das Gespräch mit dem AG zu suchen und andere Lösungen zu finden. Wichtig ist die Zukunftsprognose des MA.

E
Erbsenzähler

24.06.2019 um 09:15 Uhr

@HD1948 Es ist schwierig. Bei einem Ersatzmitglied brauch der AG noch nicht mal eure Zustimmung. Denn den besonderen Kündigungsschutz gibt es nur für Betriebsratsmitglieder - oder für Ersatzmitglieder die gerade im Moment der Aussprache der Kündigung nachgerückt sind. Guckst du: https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Betriebsrat_Ersatzmitglied_Sonderkuendigungsschutz_LAG_Duesseldorf_16Sa59-10.html

B
BRHamburg

24.06.2019 um 09:16 Uhr

Wann war der Kollege den zum letztenmal bei einer Sitzung? Dein Gedanke wird eventuell vor Gericht nicht stand halten. Den die Kündigung kann der AG immer aussprechen. Die Frage ist ob diese dann in einem Verfahren bestätigt wird. Es müsste also alles zu 100% wasserdicht sein. Warum wurde die Sitzung gemacht? Waren die Beschlüsse notwenig und konnten nicht auch in der regulären Sitzung gamacht werden. Warum mussten Ersatzmitglieder geladen werden.

P
Pickel

24.06.2019 um 11:39 Uhr

Den Kündigungsschutz gibt es um BRM vor aus dem Amt resultierenden Nachteilen zu bewahren und nicht um ihnen einen Vorteil zu gewähren. Das was ihr plant ist daher Rechtsmissbrauch.

M
Moreno

24.06.2019 um 13:26 Uhr

Na wenn halt mal zufällig drei oder vier BRM am selben Tag Urlaub nehmen.... ;-)

P
Pjöööng

24.06.2019 um 13:47 Uhr

Ich glaube das ist das erste Mal dass ich Pickel zustimmen kann.

E
ExBoMa

24.06.2019 um 13:58 Uhr

Ich stimme Pjöööng und Pickel auch zu, wollte es oben aber nicht so eindeutig ausdrücken...

B
BRHamburg

25.06.2019 um 06:41 Uhr

Ich halte es sogar für sehr gefährlich. Denn wenn so etwas Schule macht, kommt der Gesetzgeber vieleicht auf die Idee den Kündigungsschutz für BRM und Ersatzmitglieder zu überarbeiten. Und das würde bei CDU und SPD sicher keine Änderung zum Vorteil der BR MITGLIEDER.

K
Köpenicker

25.06.2019 um 14:59 Uhr

Wenn der Ag krankheitsbedingt kündigt, muss er euch doch eine negativ Prognose vorlegen? Meine Erfahrung ist das sie in 90% der Fälle nicht haltbar ist. Versucht nicht es irgendwie hinzubiegen mit Br-Schutz, der Kündigung widersprechen und der Kollege soll dann Kündigungschutzklage einreichen. Ich wurde selbst schon krankheitsbedingt gekündigt, nach der Vorverhandlung konnte ich wieder meine Arbeit antreten.

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