Erstes Personalplanungsgespräch mit AG - wir zittern schon
Wir haben unser erstes Gespräch mit dem AG. Bisher haben wir das vermieden, weil es sehr unangenehmen ist. Aber die Belegschaft zwingt uns mehr oder weniger dazu.
Nun zu den Fragen:
Wir stellen fest, dass die Überstunden sehr hoch sind. Ein MA hat 1200 Überstunden in sechs Monate gemacht. Was für eine konkrete Frage stellen wir den AG?
Überlastanzeigen - haben wir ein Recht zu wissen, wer Überlast gemeldet hat? Die MA sagen uns das nicht unbedingt.
Die Personalabteilung rückt nicht mit dem Krankenstand aus. Sie sagen, dass sie die Zahlen nicht haben. Wir haben das Gefühl, dass wir über den Landesdurchschnitt (6%) liegen. Haben wir ein Recht auf die Infos?
Ausgeschiedene MA werden nicht ersetzt. - Die Aufgaben werden auf die andere MA verteilt (zusätzlich zu ihren bestehenden Aufgaben). Kann der AG dies machen, einfach so?
Wenn ihr solche Gespräche mit dem AG führt, geht ihr konkret auf Einzelfälle ein (z.B. Warum hat MA so und so über 1200 Überstunden?) oder macht man das eher allgemein?
Wenn der AG die Augen rollen oder aggressiv wird, wie reagiert ihr?
Wir haben leider nicht viel Erfahrung. Aber wir haben Lust die schlechte Stimmung zu verbessern.
Community-Antworten (6)
22.06.2019 um 10:18 Uhr
"Wenn der AG die Augen rollen oder aggressiv wird, wie reagiert ihr?"
Keep cool.
Denkt daran, ihr kommt nicht als Bittsteller, sondern als Interessenvertreter der AN. Also geht aufrecht.
Ihr solltet euch ggf. schulen lassen.
22.06.2019 um 12:21 Uhr
Ich hoffe ja das ihr diese Frage dem AG so nicht stellt mit den 1200 Überstunden in sechs Monaten. Dann nämlich hättet ihr Grund zum zittern. Aufs Jahr gesehen hat man monatlich einen durchschnitt von 171 Std im Monat. Heißt wenn man das weiter rechnet mit durchschnittlich 21 Arbeitstagen hat der MA täglich 17,6 Std gearbeitet. Seit ihr sicher das dies bei euch im Betrieb so möglich ist? Wenn ja ,warum nehmt ihr eure Mitbestimmung bei der Genehmigung nicht wahr? Wenn ja, macht dem AG das er hier massiv gegenbestehende Gesetze verstößt; z.B. Arbeitszeitgesetz. Und das er sich bei diesen massiven Verstößen Strafbar macht.
Tretet selbstbewusst auf, denn in dem Moment wo ihr mit euren AG zu tun habt ist er euer Vertrags- und Verhandlungspartner und nicht euer AG.
Und macht dem AG das er sich zukünftig an Gesetze halten so. Hier soll er sich hauptsächlich erst mal ab § 80 Betriebsverfassungsgesetz aufwärts beschäftigen und sich an die Normen halten. Heisst auch, jede einzelne Überstunde in beim Betriebsrat an zu melden und dieser hat sie zu genehmigen oder ab zu lehnen.
Heisst aber auch der BR muss seine Hausaufgaben machen. Für euch würde das umgehend heißen, für den gesamten ein Seminar finden und sich in BR 1 schulen lassen. Lasst euch genau erklären wie die gesamte Beantragung für die Schulungen funktioniert, damit keine Verfahrensfehler gemacht werden, denn die Kosten muss der AG tragen.
22.06.2019 um 13:39 Uhr
Ihr braucht vor allem zwei Dinge: Wissen - und um das zu erlangen stehen euch Grundlagenseminare zu und zwar euch allen und ihr entscheidet das, ihr bettelt nicht drum, Augenhöhe - ihr geht nicht gebeugt als Bittsteller oder Prügelknabe in solche Gespräche sondern als Interessenvertretung der Belegschaft und Verhandlungspartner. Macht euch und dem AG bewusst, das bestimmte Dinge nur mit eurer Zustimmung geschehen dürfen Kleiner Tipp: es geht mit euch oder auch gegen euch aber nicht ohne euch !
22.06.2019 um 18:14 Uhr
Zitat : Wir haben unser erstes Gespräch mit dem AG. Bisher haben wir das vermieden, weil es sehr unangenehmen ist.
Was bitteschön soll daran unangenehm sein ???
Zitat : Aber die Belegschaft zwingt uns mehr oder weniger dazu.
Die Belegschaft hat zweifellos recht. Denn wenn Ihr die Belegschaft hinter Euch habt, ist das schon die "halbe Miete"
Zitat : (Wir stellen fest, dass die Überstunden sehr hoch sind. Ein MA hat 1200 Überstunden in sechs Monate gemacht.) Was für eine konkrete Frage stellen wir den AG?
Überhaupt keine. Nach dem Gesetz (§87 Abs.2 & 3 BetrVG) hat der AG den BR zu fragen, ob Überstunden geleistet werden dürfen. Wenn er sich über die MBR des BR hinwegsetzt und in der Folgezeit immer noch Überstunden ohne Euere Zustimmung anordnet, duldet, oder entgegennimmt, solltet Ihr Euch nicht scheuen, in einem arbeitsgerichtlichen Beschussverfahren eine einstweilige Verfügung gegen den AG zu erwirken, damit er weiß, wo zukünftig der Hammer hängt. Die Kosten eines solchen Beschussverfahrens hat der AG zu tragen Hierauf solltet Ihr aber den AG fairerweise vorab darauf hinweisen und Euere Mitbestimmungsrechte ausdrücklich einfordern.
24.06.2019 um 12:13 Uhr
Wenn der AG unsachlich und beleidigend wird, oder Euch sogar anschreit, könnt ihr auch einfach aufstehen und den Raum verlassen, mit dem Hinweis, dass Ihr Euch das nicht bieten lassen müsst und man weiterreden könnte, wenn er sich beruhigt hat. Ich weiß, das ist sehr schwer, aber nur beim ersten Mal. Wenn man erstmal gemerkt hat, dass man es "überlebt", fallen die nächsten Male nicht so schwer. Genau so ist es mit dem Widerspruch. Ich hatte auch eine Heidenangst vor dem ersten Gespräch, bei dem ich wusste, dass es zu Konfrontationen kommen wird. Aber ich wusste ja, dass ich da durch MUSS, wenn ich meine Kollegen und Kolleginnen adäquat vertreten will. Inzwischen macht mir das deutlich weniger aus. Gruß, Enigmathika
24.06.2019 um 14:07 Uhr
Ich würde in das erste Gespräch nicht unbedingt mit dem Gesetzbuch unter dem Arm gehen, sondern einen kooperativen Ansatz versuchen. Was die Überstandensituation angeht würde ich als erstes diesen Punkt allgemein ansprechen, sagen dass sich der BR Sorgen macht wegen der Gesundheit der Mitarbeiter und den Arbeitgeber fragen wie er das sieht. Wenn dann hoffentlich eine brauchbare Antwort kommt, dann kann man diese aufgreifen und die problematischen Punkte adressieren und hierzu hoffentlich Vereinbarungen treffen. Was den einen Mitarbeiter angeht, kann man den Arbeitgeber auch darauf hinweisen dass er da ein erhebliches rechtliches Risiko trägt und dass die Beantragung von Überstunden beim Betriebsrat ihm hilft, dieses Risiko zu vermeiden.
Verwandte Themen
Wer würde als erstes eine Kündigung bekommen?
ÄlterGuten Tag, wenn in einem Unternehmen kein BR vorhanden ist, und es fragwürdig ist, wie lange das noch so gehen mag, wer würde da dann als erstes gekündigt werden? In der Regel gibt es dann einen Sch
Erstes Ersatzmitglied wird nie eingeladen !
ÄlterHallo, ich bin erstes Ersatzmitglied eines siebenköpfigen Gremiums. Leider werde ich nie eingeladen. Ordentliche Mitglieder werden aus dem Urlaub und selbst aus der Krankheit geholt, um an den S
Probleme mit MA mit Schwerbehinderung
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen MA mit Schwerbehinderung. Der MA hat kognitive Defizite, d.h., er kann sich nicht auf die Aufträge, die er erhält konzentrieren. Man muss ihn engmaschi
Danke für die vielen Antworten hier
ÄlterHallo Leute ..... Morgen sind unsere Wahlen , ich wünsche mir eine rege Beteiligung. Der derzeitige BR fängt schon an zu zittern.... Ich will dort präsent sein und bei der Auszählung mit Kolle
Verdacht auf Wahlbetrug
ÄlterLetzte Woche am Freitag war bei uns im Betrieb Betriebsratswahl. Es wurde natürlich am selben Tag die Stimmen gezählt. Am Montag wurde das Ergebniss bekannt gemacht. Ich bekamm 28 Stimmen laut Kollege