Erstellt am 21.11.2007 um 15:21 Uhr von uhu
siehe Anfrage (weiter unten) von lapricaun am 20.11.07
Erstellt am 21.11.2007 um 17:23 Uhr von DocPille
Das BAG sagt dazu,das eine Verlängerung bis zur erreichung der 6 Monate unbedenklich ist.
Das würde heissen , eine dreimalige Verlängerung ist möglich.
Erstellt am 21.11.2007 um 20:09 Uhr von Der alte Heini
Die Probezeit kann zwischen den Vertragspartnern so oft verlängert werden wie man es denn gerne möchte.
Wichtig ist, dass für Arbeitnehmer nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit der Kündigungsschutz gem. § 1 KschG gilt. Für diesen Kündigungsschutz ist es unerheblich ob eine Probezeit überhaupt vereinbart, mehrfach verlängert oder eine Probezeit für mehr als 6 Monate vereinbart wurde.