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Manteltarifvertrag mit der CGM - kann mir einer Auskunft über diese Gewerkschaft geben?

R
rudolfo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und einen schönen guten Morgen. In unserem Betrieb in Hessen soll ein neuer Mandeltarifvertrag zum Zuge kommen der mit der CGM ausgehandelt ist kann mir einer Auskunft über diese Gewerkschaft Geben. Danke schon im vorraus

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Community-Antworten (6)

B
Beizer

21.11.2007 um 12:32 Uhr

Hallo Rudolfo CGM= Christliche Gewerkschaft Metall gehört zum Christlichen Gewerkschaftsbund. Diese Gewerkschaft ist eine Arbeitgeberfreundliche Gewerkschaft und ein Zahnloser Tiger. Der selbe Gewerkschaftsbund hat in unserer Branche (Lebensmittel) eine Arbeitszeitverlängerung der Arbeitgeberseite von 38 Wochenstunden auf 42 Std. ohne Lohnausgleich befürwortet !!!!!! Gruß Beizer

K
Konrad

21.11.2007 um 14:24 Uhr

Hallo CMG gehört nicht dem DGB an, eigentlich sind die keine Gewerkschaft die Arbeitnehmerinteressen vertreten, ist nicht „streikfähig“ sondern ein reiner „Abnickverein“! P.S.: als Mitglied der IGM würde ich diesen TV ablehnen.

Die können auch nur für Euch tätig werden, wenn wenigstens 1 AN Mitglied in dieser Pseudogewerkschaft ist.

K
K.Etzer

21.11.2007 um 20:05 Uhr

Ob man den TV so einfach ablehnen kann, ist die Frage. Dazu müßte man wissen, was genau zur Tarifbindung in den Arbeitsverträgen steht. Findet man da eine Formulierung wie " zu den Bedingungen des jeweils im Betrieb geltenden Tarifvertrages", dann kann dieser MTV durchaus zwingend auf das Arbeitsverhältnis einwirken.
Dann spielt es nämlich keine Rolle, ob man IGM-Mitglied ist.

K
Konrad

22.11.2007 um 03:50 Uhr

@K.Etzer

  1. Voraussetzung für die Tariffähigkeit ist, dass die Koalition auf Dauer angelegt ist. Es muss innerhalb der Koalition Gegnerfreiheit und Gegnerunabhängigkeit bestehen. Der Abschluss von Tarifverträgen muss zu deren satzungsgemäßen Aufgaben gehören. Gemäß dem Bundesarbeitsgericht gehört zur Tariffähigkeit auch die Bereitschaft zum Arbeitskampf . Bei Arbeitnehmervereinigungen ist zur Tariffähigkeit auch eine soziale Mächtigkeit erforderlich. Ist die bei CMG gegeben ??? 2.Eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag stellt jedoch keine Tarifbindung her, weil hier keine unmittelbare, sondern lediglich eine vereinbarte Geltung vorliegt.
  2. Es ist die Tarifvereinigung zuständig, welche die meisten Mitglieder im Betrieb hat.
K
K.Etzer

22.11.2007 um 18:43 Uhr

  1. Ja. Hat zumindest das BAG so entschieden.
  2. Ein Arbeitgeber kann durchaus durch einen entsprechenden Verweis im Arbeitsvertrag einen Tarifvertrag zur Grundlage der materiellen Arbeitsbedingungen machen. Es wird auch eine Tarifbindung hergestellt, die zwar nicht zwingend kollektivrechtlichen Charakter hat, aber trotzdem wirksam ist.
  3. Nein. In einem metallverarbeitenden Betrieb ist die IGM zuständig, auch wenn die Belegschaft zu 100 % in der NGG organisiert ist.
K
Kölner

22.11.2007 um 21:26 Uhr

@Konrad Bitte - auch als alter (?) Gewerkschafter - die Realität ist eine andere: Die CGM ist eine Gewerkschaft und verspricht (hält) all das, was von ihr gefordert wird. Der Marburger Bund hat es vorgemacht...

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