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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frust - wie macht man eine Kündigung rückgängig...?

T
tramdriver
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas frustriert. Ein geschätzter Arbeitskollege war bei mir und erzählte mir, dass er gerade seine Kündigung abgegeben hätte. Natürlich fragte ich ihn nach den Gründen. Am Betriebsklima läge es nicht, er hätte Probleme mit der Kinderbetreuung und deswegen wollte er eigentlich seine Stunden reduzieren und Teilzeit machen.

Sein Chef erteilte ihm die Auskunft, dass Teilzeitarbeit nicht möglich sei. Nach dieser Auskunft hat er dann gekündigt, weil er demnächst die Kinder betreuen muss. Eigentlich wäre er lieber geblieben, die Kollegen seien super, das Betriebsklima prima und die Arbeit würde Spass machen und er würde das Geld auch brauchen.

Nachdem ich ihm das TzBfG unter die Nase gehalten habe, war er ebenfalls frustriert.

Und der Wahnsinn hat Methode - so ziemlich jeder Kollege, der seine Stunden reduzieren wollte, bekam bisher die Auskunft, dass das nicht möglich sei. Und jeder Kollege, der einfach ohne zu fragen den Antrag nach TzBfG gestellt hat, hat seine Reduzierung bekommen. Gegen die allgemeinen Falschinformationen wird es demnächst auf der Betriebsversammlung einige Informationen geben aber was machen wir mit dem konkreten Fall....? Gerade gehen mir die Ideen aus.

Frustrierte Grüsse

3.648016

Community-Antworten (16)

G
Gevatter

11.08.2006 um 11:54 Uhr

Das Problem ist, daß der AG die Kündigung des AN an sich nicht zurücknehmen muß. Wäre daher interessant, sich mal das Kündigungsschreiben des AN anzusehen, insbesondere die Begründung. Wenn daraus ersichtlich werden würde, daß der AN aufgrund der bewußten Falschinformation des AG gekündigt hat, geht vielleicht noch was.

RI
Ramses II

11.08.2006 um 12:04 Uhr

Was heißt "abgegeben"? Bei wem?

Wenn die Kündigung noch nicht dem Arbeitgeber zugegangen ist, bzw. dieser noch keine Kenntnis davon erlangt hat, dann kann die Kündigung ihm gegenüber widerrufen werden. Dazu müssen dann aber jetzt die Hufe geschwungen werden!

T
tramdriver

11.08.2006 um 12:21 Uhr

Leider ist die Kündigung schon in der Personalabteilung angekommen, der Kollege hat sie dem Personalleiter persönlich in die Hand gedrückt. Hier ist wohl nichts mehr zu machen.

R
Rollie

11.08.2006 um 12:49 Uhr

Ich denke, ihr habt da wirklich Handlungsbedarf hinsichlich Info's an die MA z.B. im Rahmen einer Betriebsversammlung.

Warum geht ein MA zu seinem Chef und gibt sich mit dessen Aussage zufrieden, ohne Rücksprache mit dem BR zu halten ? Wenn der Chef etwas ablehnt, sollte man doch zumindest erst einmal versuchen, über den BR einen Lösungsweg anzustreben, bevor man leichtfertig seien Job kündigt, weil man sich mit einer Aussage seines Chefs zufrieden gibt.

P
paula

11.08.2006 um 12:50 Uhr

wenn der AG dem kollegen hier nicht noch einmal entgegen kommt sieht es schlecht aus. anfechtung erscheint mir aussichtslos.

das problem mit teilzeit ist, dass der AG den AN kallstellen kann auch wenn er nicht im recht ist. da die gerichte (bis auf ganz wenige ausnahmen) keine einstweiligen verfügungen erlassen kann der AG fast ungestraft rechtsbruch betreiben. LEIDER!!

T
tramdriver

11.08.2006 um 13:08 Uhr

Rollie, du fragst, warum sich ein MA mit der Aussage seines Chefs zufrieden gibt? Ganz einfach: Weil dieser Chef normalerweise immer für seine MA da ist, sie normalerweise anständig behandelt und fast immer den MA-Wünschen entgegen kommt.

Nur die Frage mit der Teilzeitarbeit scheint Firmenpolitik zu sein, da es in allen Abteilungen immer zu ähnlichen Antworten auf diese Frage kommt.

D
DocPille

11.08.2006 um 13:19 Uhr

Warum probierst du als BR nicht mal ein Gespräch mit eurem AG zu suchen,vielleicht kann man ja noch was retten. Ich würde es bei uns probieren..

T
tramdriver

11.08.2006 um 13:52 Uhr

Dazu muss ich warten, bis der Chef aus seinem Urlaub zurück ist. Mit dem Personalfritzen zu sprechen ist meiner Meinung nach nicht dienlich, der macht nur seinen Job. Der Chef muss sich dann dergestalt äussern, dass er den MA behalten will (oder so ähnlich).

[Nngrrgn, meine arme Tischkante] Eine Kündigung ist zwar eine einseitige Willenserklärung aber wenn der erklärte Wille gar nicht der eigentliche Wille ist....

W
wölfchen

11.08.2006 um 15:29 Uhr

Deine Tischkante tut mir leid, würde meiner Kante in der gleichen Situation auch so gehen. Mist, wenn derzeit nur die "Kettenhunde" im Haus sind und kein Herrchen weit und breit, der sie zurückpfeifen kann! Aber was lehrt uns die Geschichte? Ein gesundes Mißtrauen genenüber den Äußerungen der Chefs ist nie verkehrt! Es bestehen nun einmal unterschiedliche Interessenlagen.

R
Rollie

11.08.2006 um 15:43 Uhr

tramdriver,

aber ein Chef ist noch kein Garant für richtige Auskünfte, egal, ob er normalerweise immer für seine MA da ist oder nicht.

T
tramdriver

11.08.2006 um 15:59 Uhr

Rollie,

was du da sagst, ist durchaus richtig. Aber auch ein BR-Mitglied ist kein Garant für richtige Auskünfte. Dieser Chef ist halt sehr beliebt und die MA vertrauen ihm. Prinzipiell finde ich sowas ja in Ordnung. Ich hätte mir nach der negativen Auskunft eine zweite Meinung eingeholt aber viele glauben ja sofort, was man ihnen sagt.

Ich musste meinen Frust einfach mal rauslassen, eine neue Tischkante ist bestellt.

Schönes Wochenende wünscht

tramdriver

R
Rollie

11.08.2006 um 20:48 Uhr

@tramdriver,

genau darauf wollte ich hinaus, eine 2. (oder 3.) Meinung einholen, gerade, wenn es um so Sachen mit solcher Tragweite geht, die in Konsequenz die Kündigung hervorrufen.

Natürlich ist auch ein BR kein Garant für richtige Auskünfte, es ist ja auch klar, das ein BR keine Rechtsberatung leisten kann (und darf). Aber das Interesse eines BR's sollte ja das der Mitarbeiter sein, entsprechend auch seine Hartnäckigkeit, ggf. Ansatzpunkte für eine gegenteilige Aussage finden zu können.

Zudem hätte die Unterstützung des Betriebsrats ggf. dem Wunsch auf Teilzeit mehr Nachdruck verliehen.

ich hab übrigens noch ne alte Küchenarbeitsplatte im keller liegen :-)

W
wölfchen

11.08.2006 um 21:22 Uhr

Also: selbstverschuldetes Elend!

K
Klaus

11.08.2006 um 22:32 Uhr

Einen Strohhalm sehe ich noch, und der heisst §119 BGB. Ob sich daraus etwas machen lässt, weiss ich auch nicht, aber vielleicht lohnt es sich, einen entsprechenden Kommentar zu nehmen und nachzulesen.

Viele Grüße Klaus

T
tramdriver

12.08.2006 um 11:53 Uhr

Jetzt ist es vorbei.

Ich hatte gestern nochmal ein längeres Gespräch mit dem Kollegen. Er will nichts mehr unternehmen. Den finanziellen Verlust könne die Familie wegstecken und er hätte mehr Zeit für seine Kinder. Die Einstellung ist auch nicht verkehrt. In Zukunft wird er allerdings nichts mehr einfach so glauben, was ihm sein Vorgesetzter erzählt...

Die nächste Betriebsversammlung wird lustig werden!

F
Fayence

12.08.2006 um 16:25 Uhr

tramdriver,

ist jetzt nicht persönlich gegen Dich gemünzt!

Ein solcher Ablauf ist (vielleicht?) auch ein Spiegel, wie Euer BR von den Kollegen und Kolleginnen gesehen wird!

Nutzt diesen "Vorfall", einmal über Eure Aussenwirkung nachzudenken! Es sollte nicht so sein, dass sich KollegInnen erst dann an den BR wenden, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Gruß Fayence

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