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Geschäftsordnung/ Betriebliche Übung - wie kann eine GO für den BR aussehen?

K
Klara
Jan 2018 bearbeitet

Bin neu im BR-Geschäft. Arbeite in einem Betrieb ca 9o Kollegen im sozialen Dienst. Ein Br-Mitglied drängt auf die Erstellung einer Geschäftsornung. Wie kann so was aussehen? Ist das nötig?Wen ja, warum? Wie muß ich als "Normal-Arbeitnehmer" reagieren, wenn mein AG nicht wie üblich die Lohnerhöhung zahlt. Wie lange ist die Frist für Einspruch.? Kann das zunächst formlos sein, o. direkt mit Anwalt?

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Community-Antworten (16)

K
Kölner

20.11.2007 um 21:13 Uhr

@Klara Sage dem BRM, dass eine solche GO bei einem so kleinen Gremium sehr unsinnig (meine Meinung!) ist! Zumal das eine freiwillige Aktion ist und keinerlei Pflicht besteht.

Was den Lohn betrifft...da muss sich ein AN selbst kümmern. Zunächst würde ich den AG informieren und eine Frist setzen. By the way...auf welcher Grundlage fordert der AN die Lohnerhöhung?

D
DonJohnson

20.11.2007 um 21:16 Uhr

Hallo Klara. Ach endlich weiß ich was man für ne Frage stellt!!! Also Geschäftsordnung für den BR ist nicht zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben, aber erwünscht. Auch für den BR hat das Vorteile, da er sich erstens darauf in seinem Handeln berufen kann und zweitens tatsäöchlich keine rechtsungültigen Räume erstehen. Muster GO findest du im Netz (Google mal einfach). Spätestens im BR2 wird dieses Thema aber auch behandelt.

Zu deiner zweiten Frage eine Gegenfrage: Seid ihr gewerkschaflich organisiert? wenn ja der Gewerkschaft bescheid geben, wenn nein, hast du Pech, da Lohnerhöhungen nicht vom Betriebsrat verhandelbar sind (§77, Abs 3 ). Selbst eine BV ist rechtsungültig (siehe den § von eben). Ihr als Gremium seid nciht erhandlungspartner der GL in solchen Fragen - sorry. Aus den eben erwähnten Gründen, kann dir kein Anwalt helfen. Wenn ihr keinen Tarif habt, ist das "good will" vom AG wenn er Lohnerhöhungen gewährt.

D
DonJohnson

20.11.2007 um 21:19 Uhr

Ach ja, und vergiss §298 DJFG nciht - Kölner ist eh doof ;-)

K
Kölner

20.11.2007 um 21:29 Uhr

@Don Johnson Hast Du zu tief ins Glas geschaut?

D
DonJohnson

20.11.2007 um 21:33 Uhr

Ja, so wie du, da die Geschäftsordung für dich unwichtig ist - wer oder was regelt, die Bezugsperson der GL wenn der BRV und sein stelli nicht da ist - auch in Betrieben unter 100 MA - Aber wie gesagt, entweder hat du ja immer Recht oder nach meiner Difinition bist du eh doof - sorry, meine Meinung. Wer sowas sagt wie du eben hier, hat keine Ahnung!!! Ach Apropos was ist wenn BRV und Stelli nicht da, wer nimmt Kündigungen usw an? ich sag ja, du hast keine Ahnung oder bist doof!!!!

K
Kölner

20.11.2007 um 21:40 Uhr

@Don Johnson ...lass mich lieber "doof" sein! Alles andere passt besser zu Dir...

Davon mal ganz ab: Hinsichtlich der stellvertretenden Stellvertretung reicht eine Protokollnotiz. Hinsichtlich der Annahme einer Kündigung sei Dir die Lektüre/Kommentar des § 102 BetrVG empfohlen; Stichwort "Restmandat".

D
DonJohnson

20.11.2007 um 22:10 Uhr

Möp - eben nicht!

D
DonJohnson

20.11.2007 um 22:12 Uhr

Davon ab, mit all deinem kompetenten Fachwissen - warum GO bei größeren Betrieben oder Gremien?

K
Kölner

20.11.2007 um 22:20 Uhr

@Don Johnson Weil es in grösseren Gremien Regelungsbedürfnisse gibt, die vielleicht einer GO bedürfen - der BA könnte so ein Anlass sein.

Aber ich merke, dass Du Dich viel lieber mit mir geistig duellieren willst. Das lehne ich aber ab - auch weil Du dann völlig unbewaffnet wärst.

N
nelle05

20.11.2007 um 22:22 Uhr

ich kann dir mal ein geschäftsordnung faxsen melde dich bei mir b.b.deppermann@teleos-web.de

D
DonJohnson

20.11.2007 um 22:40 Uhr

@Kölner - und die da wären?

I
Immie

20.11.2007 um 22:45 Uhr

@DJ Wie man sieht, brauchst du eine Machete für dein intellektuelles Dickicht... ...es gibt bestimmt viele, die dir da gerne aushelfen...

C
carrie

20.11.2007 um 22:47 Uhr

He ihr 2 Streithähne, jetzt aber mal schluß hier, Don Johnson.........los komm wieder ab ins Bett ;-))

I
Immie

20.11.2007 um 22:56 Uhr

Na wenn das das Ergebnis eines K.I. ist... Aber halten wir es lieber klinisch...

He ihr zwei Tauben...dafür gibt es Chatrooms:-)

U
uhu

21.11.2007 um 09:52 Uhr

@DJ hör endlich auf mit deinem Imponiergehabe hier im Forum; auch du solltest lansam mal merken, dass es hier nicht um Rechtsberatung geht und gehen kann, sondern um den Austausch unterschiedlicher Erfahrungen von BRMs und deren individuelle Meinungen; die unterschiedlichen Ansichten der BRMs sind auch insofern interessant, weil man selbst sehen kann, wo man mit seinem Wissen selbst steht und das ist wichtig!!! deine Beiträge wie oben nerven einfach nur;

B
betriebsratten

22.11.2007 um 14:03 Uhr

Ein Gremium dass ohne GO nicht klarkommt wird auch mit einer GO nicht klarkommen. Klare Aussage...

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