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Globale Regelung in einzelnen Standorten - oder nur für die, deren BR zugestimmt hat?

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baldide
Jan 2018 bearbeitet

Hi zusammen, wir sind teil einen weltweit agierenden konzern (usa) und haben 3 standorte mit je ein br in de. (wir könnten einen kbr gründen aber kein gbr). Der ag. hat vor kürzem eine globale aber mitbestimmungpflichtige regelung einführen wollen. 2 br haben zugestimmt und der dritte nicht. frage: gilt diese regelung für alle oder nur für die standorte, die zugestimmt haben oder gilt sie in de. gar nicht? vielen dank im voraus

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Community-Antworten (2)

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Lotte

25.11.2007 um 22:11 Uhr

balide, kannst Du konkreter werden? Wenn es z.B. um AZ gehen würde, würde die Veränderung nur in den Betrieben der zustimmenden BRs gelten. Mir fällt kein Beispiel ein für etwas, dass automatisch überall gelten würde.

B
baldide

27.11.2007 um 14:42 Uhr

Hi Lotte, vielen dank für antwort konkret handelt es sich hierbei um eine richtlinie für die benutzung von computersysteme usw. demnächst werden auch die personaldaten zentralisiert (über SAP). So viel wir wissen können Arbeitzeiten flexibel sein, und somit ein bisschen variieren nicht aber die sogenannten policy. denn was passiert, wenn ein BR gremium eine änderung erzwingt? nochmal vielen dank

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