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Teilnahme der SBV bei Einstellungen?

K
katze
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle,

hat der SBV das Recht bei Einstellungsgesprächen Behinderter und nicht Behinderter Menschen teilzunehmen? Wenn ja , wo kann ich dieses genau finden bzw. nachlesen?

Mfg. Katze

9.32603

Community-Antworten (3)

P
pirat

17.11.2007 um 17:31 Uhr

@Katze, Beteiligungsrechte.... Teilnahme an Vorstellungsgesprächen § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX

da findest du Infos......... http://www.sbv-nrw.de/Texte/info_01_2007.pdf

D
DonJohnson

18.11.2007 um 00:18 Uhr

Fitting § 99 Nr. 158 (Seite 1444): „Findet ein Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber statt, so wäre es zweckmäßig, dass sich der Bewerber auch beim Betriebsrat vorstellt, damit dieser sachgemäß prüfen kann, ob etwa eine der Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegt. Ein Rechtsanspruch des Betriebsrats besteht insoweit nicht (BAG 18. 7. 78 AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG)“

K
katze

18.11.2007 um 18:31 Uhr

@pirat Danke für Deine Antwort, konnte damit was anfangen

@Don Johnson

es ging ja nicht um den Betriebsrat, sondern um die SBV (Schwerbehindertenvertretung)

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