Teilnahme der SBV bei Einstellungen?
Hallo an alle,
hat der SBV das Recht bei Einstellungsgesprächen Behinderter und nicht Behinderter Menschen teilzunehmen? Wenn ja , wo kann ich dieses genau finden bzw. nachlesen?
Mfg. Katze
Community-Antworten (3)
17.11.2007 um 17:31 Uhr
@Katze, Beteiligungsrechte.... Teilnahme an Vorstellungsgesprächen § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX
da findest du Infos......... http://www.sbv-nrw.de/Texte/info_01_2007.pdf
18.11.2007 um 00:18 Uhr
Fitting § 99 Nr. 158 (Seite 1444): „Findet ein Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber statt, so wäre es zweckmäßig, dass sich der Bewerber auch beim Betriebsrat vorstellt, damit dieser sachgemäß prüfen kann, ob etwa eine der Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegt. Ein Rechtsanspruch des Betriebsrats besteht insoweit nicht (BAG 18. 7. 78 AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG)“
18.11.2007 um 18:31 Uhr
@pirat Danke für Deine Antwort, konnte damit was anfangen
@Don Johnson
es ging ja nicht um den Betriebsrat, sondern um die SBV (Schwerbehindertenvertretung)
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