§13 (2) BetrVg - Müssen wir nun einen neuen BR wählen?
Als Angestellter eines Rettungsdienstes bei einem e.V BAT wechsel/überleitung zu Rettungsdienst ggmbh TVÖD ( neuer betrieb). Frage BetrVG 13 (2) mitarbeiter um 50 gesunken....... Müssen wir nun einen neuen BR wählen. Der jetzige BR behauptet im Überleitungsvertrag eine Vereinbahrung getroffen zu haben für e.V ( alte ev Verwaltungsmitarbeiter etc) und für neue Rettungsdienst ggmbh zuständig zu sein. ( für ev Betrieb und neue Rettungsdient ggmbh Geht das? Muss neu gewählt werden ?
Community-Antworten (1)
17.11.2007 um 11:12 Uhr
@Betriebsratsmini Ja, das geht prinzipiell. Im Zweifel könnte man das auch gerichtlich feststellen lassen - aber da empfiehlt sich eher die nächste Wahl abzuwarten und eine entsprechende Willensäußerung der AN abzuwarten.
Verwandte Themen
zu wenig Kandidaten - BR-Größe herabsetzen
ÄlterWie wird verfahren, wenn nicht genug Kollegen für die BR-Wahl kandidieren, um alle nach § 9 BetrVG zu vergebenden Betriebsratssitze zu vergeben? Die mir bekannten Kommentare zum BetrVG sind da widersp
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
BAG zur Freistellungspflicht von BRM nach § 37 BetrVG
ÄlterFür alle neu gewählten BR'mitglieder eine interessante Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Beschluß vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen:
Hier mal ein Beschluss des Bundesarbeitsgericht, nicht nur für neu gewählte Betriebsräte.
BAG, Beschluss vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen: BAGE 65, 230-238; AP Nr. 78 zu § 37 BetrVG 1972; EzA Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972; NZ