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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§13 (2) BetrVg - Müssen wir nun einen neuen BR wählen?

B
Betriebsratsmini
Nov 2016 bearbeitet

Als Angestellter eines Rettungsdienstes bei einem e.V BAT wechsel/überleitung zu Rettungsdienst ggmbh TVÖD ( neuer betrieb). Frage BetrVG 13 (2) mitarbeiter um 50 gesunken....... Müssen wir nun einen neuen BR wählen. Der jetzige BR behauptet im Überleitungsvertrag eine Vereinbahrung getroffen zu haben für e.V ( alte ev Verwaltungsmitarbeiter etc) und für neue Rettungsdienst ggmbh zuständig zu sein. ( für ev Betrieb und neue Rettungsdient ggmbh Geht das? Muss neu gewählt werden ?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

17.11.2007 um 11:12 Uhr

@Betriebsratsmini Ja, das geht prinzipiell. Im Zweifel könnte man das auch gerichtlich feststellen lassen - aber da empfiehlt sich eher die nächste Wahl abzuwarten und eine entsprechende Willensäußerung der AN abzuwarten.

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