Erstellt am 16.11.2007 um 09:27 Uhr von Robin H
Hat der AG denn ermittelt, z.B. beim Arzt nachgefragt, ob dieser die AUB ausgestellt hat?
Erstellt am 16.11.2007 um 09:35 Uhr von blackwitch
Sollte wohl gemacht werden, geht aber aus den Unterlagen nicht hervor. Der Mitarbeiter wurde während einer Krankphase in einem Café gesehen und es ist auffällig, dass er bevorzugt krank ist, wenn er Spätschichten hat. Dies soll Grund genug sein, anzunehmen, dass da was nicht stimmen soll, lt. GL
Erstellt am 16.11.2007 um 10:37 Uhr von Sternburg
"Der Mitarbeiter wurde während einer Krankphase in einem Café gesehen..."
Also allein das könnte - je nach Art der AU - unter Umständen KEIN Kündigungsgrund sein.
Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem ein wegen Schulterbeschwerden krankgeschriebener Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an einem Marathon während der Krankheit nicht hätte gekündigt werden dürfen ;-)
Erstellt am 16.11.2007 um 10:39 Uhr von Hasan
Gib mal bei GOOGLE
LAG Berlin, Urteil vom 07.06.2006 - 4 Sa 2143/05
ein.