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Übernahmepflicht einer SBV?

P
PapaSchlumpf
Aug 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen

Vorweg, ich bin noch relativ neu im Betriebsrat.

Wir, der BR, haben vor kurzem die Wahl einer SBV veranlasst und durchgeführt, da bis zu diesem Zeitpunkt noch keine bei uns im Betrieb vorhanden war. (Daher existieren auch noch einige Wissenslücken, was die SBV betrifft...)

Jetzt ist es so, dass als Stellvertreterin eine Auszubildende gewählt wurde.

Meine Frage: Ergibt sich für eine SBV Stellvertreterin (SBV ist ja eigentlich ein Ein-Personen-Mandat) das gleiche Recht auf unbefristete Übernahme nach der Ausbildung gemäß §78a BetrVG wie für JAV Mitglieder? Oder gilt es in diesem Fall als auslaufender Arbeitsvertrag und es muss ein neuer Stellvertreter / in gewählt werden? Im Idealfall habt Ihr auch entsprechende Gesetze für mich parat... :-)

Vielen Dank für eure Hilfe! VG

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Community-Antworten (5)

C
celestro

14.06.2019 um 10:13 Uhr

die SBV ist im §78a BetrVG (mit Absicht?) nicht enthalten.

"Nachrücken und Nachwahl: Erlischt das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig, zum Beispiel durch Rücktritt oder Ausscheiden aus dem Betrieb, so rückt das stellvertretende Mitglied automatisch für den Rest der Amtszeit nach; das zweite stellvertretende Mitglied wird dann zum ersten stellvertretenden Mitglied (§ 177 Absatz 7 SGB IX). Scheidet das einzige stellvertretende Mitglied vorzeitig aus, werden für den Rest der Amtszeit neue stellvertretende Mitglieder nachgewählt (§ 21 SchwbVWO, Wahl der Schwerbehindertenvertretung).

https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Stellvertreter-der-Schwerbehindertenvertretung/77c370i1p/index.html"

Vermutlich könnte man diese Regeln analog auf einen ausscheidenen Nachrücker anwenden.

P
PapaSchlumpf

14.06.2019 um 10:29 Uhr

Hallo celestro

Wow, das ging ja schnell! :-)

Vielen lieben Dank für die Antwort und die Verweise auf die jeweiligen Gesetzestexte sowie den Link. Somit ist das Ende der Ausbildungszeit gleich zu sehen wie das auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages.

Danke und viele Grüße

K
kratzbürste

14.06.2019 um 10:51 Uhr

Ansonsten ist natürlich auch noch § 179 SGB IX von Bedeutung.

R
rtjum

17.06.2019 um 12:16 Uhr

@Kratzbürste wobei befristete BR-Mitglieder auch nicht automatisch entfristet werden. Ich denke, Azubis sind dann eher mit denen gleichzusetzen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

S
Solle.SBV

11.08.2021 um 18:56 Uhr

Guten Tag, Mir sagte ein Referent/ RA für Arbeitsrecht in einem Online Seminar vor knapp 2 Wochen, dass es für einen Azubi*ene der/die als stellvertretende SBV tätig war eine Übernahmepflicht gibt. Leider habe ich verplant nach dem entsprechenden Gesetztext zu fragen..

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