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Wahl des Verkehrsmittels bei Fahrt zur BR - Weiterbildung?

Z
zwockel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kann mir der AG eigentlich vorschreiben, daß ich mit der Bahn zu einer BR - Weiterbildung fahren soll? Ich würde gern mit meinem Privat - PKW fahren und die gefahrenen Kilometer mit 0,30 € abrechnen. Ein Dienst - PKW steht nicht zur Verfügung.

Danke

6.44304

Community-Antworten (4)

C
carrie

14.11.2007 um 17:13 Uhr

Hallo Wenn im Betrieb keine Reisekostenregelung besteht,, dann kommt es hinsichtlich der Verkehsmittel auf die übliche Praxis an. Ist es üblich, die 1. Bahnklasse oder das Flugzeug zu nutzen, können BRM ebenfalls auf diese Weise reisen (DKK, BetrVG,§ 40 Rn.48). In Zweifelsfällen empfielt es sich, sich vorab über die übliche Praxis im Betrieb zu informieren.

RH
Robin H

14.11.2007 um 17:58 Uhr

zwockel, Öffentlicher Dienst?

B
Bonita

14.11.2007 um 18:26 Uhr

Sofern es nicht in einer Reisekostenregelung erlaubt ist, oder aber alle Mitarbeiter außer dem BR mit dem Privatwagen fahren dürfen (das wäre dann eine Benachteiligung), kann der AG m.E. festlegen, dass die Anreise mit der Bahn zu erfolgen hat. Das kann ich sogar in gewissem Umfang nachvollziehen, denn wenn ein Unfall mit dem Privatfahrzeug passiert, zieht das zumeist endlose Streitigkeiten über Schdensersatz nach sich. Und die FAhr mit öffentliche Verkehrsmitteln kann auch kostengünstiger sein!

RH
Robin H

16.11.2007 um 10:23 Uhr

Zwockel, meine Frage hatte schon einen Grund.

Im öD gilt das Bundesreisekostenrecht, und da ist der AG bei Reisen im Privat-PKW bei fehlendem dienstlichen Interesse nicht verpflichtet die 30 Cent zu bezahlen, sondern lediglich die "kleine Wegstreckenentschädigung" von 22 Cent.

In der Regel bist Du da auch verpflichtet auf das (gesamtheitlich) günstigste Verkehrsmittel. Da hast Du natürlich schon die freie Wahl des Verkehrsmittels, aber der AG kann Dir dann in Bezug auf andere (als das günstigste) verwendetet Verkehrsmittel die volle Kostenerstattung verweigern.

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