Stellplätze für PKW; 110 MA und 45 Stellplätze - Wer kann uns weiterhelfen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf unserer Betriebsversammlung haben wir unsere Geschäftsleitung auf fehlende Stellplätze für PKW`s aufmerksam gemacht und bekamen folgendes zur Antwort:
Wir haben genug Stellplätze, weil sie nur pro 3 Mitarbeiter 1 Stellplatz stellen müssen!!!!! Wir sind 110 MA und haben 45 Stellplätze!!
Wer kann uns in dieser Sache weiterhelfen und wo können wir es nachschlagen?
Wir wären über Antworten sehr dankbar
Gruß BR in Not
Community-Antworten (8)
14.11.2007 um 11:53 Uhr
Auf die Frage ob, und wieviele Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, hat der BR keinen Einfluß.
Erst wenn der AG die Plätze persönlich zuordnet, oder Verteilungsregeln einführt, seid ihr mit im Boot.
14.11.2007 um 11:58 Uhr
@BR in Not,
soweit ich mich erinnern kann, ist der AG gar nicht verpflichtet, Parkplätze zur Verfügung zu stellen....
Wenn er es trotzdem macht, nennt er es sozial und ist stolz drauf!
14.11.2007 um 12:38 Uhr
. . . nur so eine Idee: vielleicht steht ja was in der Stadt- oder Gewerbeordnung, wieviele PKW- Stellplätze Euer Betrieb haben muss. Ich weiß von einem Physiotherapeuten, der in seinem Haus eine Praxis einrichten wollte und der Stadt 3 Parkplätze nachweisen musste, ehe er die Genehmigung erhielt. Ihm wurde zur Auswahl gestellt, diese entweder auf seinem Grundstück einzurichten, oder er hätte Parkgebühren zahlen müssen, wenn die Kunden am Straßenrand parken.
14.11.2007 um 12:41 Uhr
wölfchen, das hat BR in Not doch geschrieben:
"....bekamen folgendes zur Antwort: Wir haben genug Stellplätze, weil sie nur pro 3 Mitarbeiter 1 Stellplatz stellen müssen!!!!!"
mona-lisa, wen der AG die Plätze entsprechend der AN-Zahl nachweisen muss, dann muss er sie den AN wohl auch zur Verfügung stellen. Solange er aber die Verteilung täglich dem Faustrecht oder dem Hase-und-Igel-Spiel überläßt, dann gibt es kein MBR. Der BR kann allenfalls fordern, dass eine ausreichende Zahl von Plätzen für schwerb. Menschen zur Verfügung stellt.
Das Abgrenzen von Besucherparkplätzen durch den AG ist m.E. auch nicht Mitbestimmungspflichtig.
14.11.2007 um 12:48 Uhr
Gegenfrage ? wo parken den die Mitarbeiter die keinen Stellplatz haben? Es kann örtliche städtebauliche Verordnungen und Vorschriften geben, die ausreichend Stell- und Parkplätze vorschreiben. Vornehmlich beim Bauantrag, oder wenn „wild“ auf öffentlichen Plätzen geparkt wird kann es solche Auflagen geben, genügend Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter zu schaffen.
14.11.2007 um 13:03 Uhr
@ Robin H, tjaaaaa - der Chef behauptet das, dass er nur 1 pro 3 MA zur Verfügung stellen muss, ich habe in den 10 Jahren BR-Tätigkeit jedoch gelernt, nur auf das zu vertrauen, was ich schwarz auf weiß vor mir sehe . . . Und es ist zwar nicht mitbestimmungspflichtig, aber hat der BR nicht die Aufgabe, auf die Durchführung der zu Gunsten der AN geltenden Gesetze usw. zu wachen. Und sollte evtl. eine ganz, ganz andere Zahl existieren . . . Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
15.11.2007 um 08:39 Uhr
Hallo Kolleginnen und Kollegen, danke für die vielen Antworten und Anregungen.
Auch wir glauben nicht alles was der AG uns so erzählt!!
Wer kann uns aber sagen wo wir nach irgendwelchen Regeln oder Gesetzen suchen können?
Nochmals vielen Dank
Gruß BR in Not
15.11.2007 um 13:12 Uhr
Landesbauordnung nachsehen.
Außerdem:
- Ältere Gebäude haben evtl. keine Auflagen bzgl. Stellplätzen
- Stellplatzzahl hängt nicht von der Mitarbeiterzahl sondern bei Gewerbe von der Fläche und der Art des Gewerbes ab (Büro/Lager/Produktion), Anbindung an den ÖPNV usw.
- Der AG muß die vorhandenen Stellplätze nicht seinen Mitarbeitern und schon gar nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Grüße Kleine Hexe die lange Jahre in einem öffentlichen Parkhaus parken musste (da gabs für die 400 Mitarbeiter in der Innenstadt überhaupt keinen Stellplatz - für die Chefs übrigens auch nicht) und inzwischen für den firmeneigenen Stellplatz nicht gerade wenig zahlt.
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