Probleme mit beurlaubtem Beamten - BR hat jetzt beantragt, dass dieser Mitarbeiter bei uns beurlaubt wird, damit die Abteilung wieder richtig arbeiten kann?
Hallo wir haben große Probleme mit einem Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter ist ein beurlaubter Beamter. Wir sind ein "anderer öffentlicher Arbeitgeber" (sprich eine Krankenhaus GmbH). Wie können wir erreichen, dass der Mitarbeiter zurück in sein Beamtenverhältnis (zur Kreisverwaltung) versetzt wird? Müssen wir uns als Betriebsrat auch für beurlaubte Beamte einsetzen? Der Betriebsrat hat jetzt beschlossen und bei der Geschäftsführung beantragt, dass dieser Mitarbeiter bei uns beurlaubt wird, damit die Abteilung wieder richtig arbeiten kann, dies ist allerdings keine Dauerlösung. Der Geschäftsführung sind die Probleme seit Jahren bekannt, es wurde aber nie etwas unternommen.
Community-Antworten (5)
10.11.2007 um 19:07 Uhr
Wer nach einem Betriebsübergang von öffentlich => privat seinen Beamtenstatus aufgibt kann meiner Meinung nach nicht einfach so wieder den Beamtenstatus verlangen. Aber ohne Gewähr, ich wühle noch mal im Buch, falls ich was finde trage ich es nach.
10.11.2007 um 19:14 Uhr
Es gibt einen Personalüberleitungsvertrag, in dem steht dass der Dienstherr weiterhin der Kreis ist. Der Beamte kann wenn er will wieder zurück auf die Kreisverwaltung. Aber leider will er nicht, und wir können nicht einfach so kündigen, da er bisher noch nicht abgemahnt wurde.
10.11.2007 um 20:54 Uhr
@tiha Macht Ihr Euch da nicht die Gedanken für den AG?
Ich nehme Dir mal jede Hoffnung: Selbst wenn er nur herumsitzt und nichts unternimmt oder arbeitet oder gar die Arbeit Dritter blockiert...einen solchen Beamten werdet Ihr nicht los!
Achja...der Beamte ist m.E. abgeordnet - nicht beurlaubt!
10.11.2007 um 22:57 Uhr
Ja, normal sind das Gedanken des AG, wir wollen als BR aber zum Schutz der anderen Mitarbeiter den AG unterstützen diesen Beamten los zu werden. Unser AG ist in solchen Sachen total überfordert.
Er tyrannisiert seine Kollegen und arbeitet gar nichts. Die Kollegen sind zur Zeit aus psychischen Gründen krank geschrieben, und weigern sich noch weiterhin mit dem Beamten zusammen zu arbeiten.
Im Personalüberleitungsvertrag steht drin, dass der Beamte sich beim Kreis beurlaubt hat, damit er in der GmbH arbeiten kann, er ist nicht abgeordnet. Vielleicht zahlt der AG ihm ja Trennungsgeld damit er geht, das war die einzige Möglichkeit die im Vertrag steht. Ich hoffe wir finden dann bald irgendeine Lösung, weil so kann es definitiv nicht mehr weiter gehen.
11.11.2007 um 00:19 Uhr
Er ist vom Kreis beurlaubt ? Das hiesse sein Arbeitgeber ist der Kreis, sonst würde er ja von dem auch nicht beurlaubt werden können. Ansonsten (falls vorhanden) mal in die Dienst-, Betriebsvereinbarungen reingucken (sowas wie Mobbing, Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz oder wie man sie auch immer nennt).
Wenn MA sich wegen ihm krank melden, dann hört sich das verdächtig nach Mobbing an und das ist ein Kündigungsgrund (mindestens Abmahnung).
Verwandte Themen
Freitstellung nach BayPVG Benachteiligungsverbot Beförderung Leistungsprämie
ÄlterHallo! Es geht um das Benachteiligungsverbot bei einem freigestellten PR-Mitglied. Habt ihr selbst schon Erfahrung damit? Wie wird es in der Praxis gehandhabt? Beseht uneingeschränkter Anspruch a
Kein aktives und passives Wahlrecht bei der Deutschen Telekom
ÄlterHallo zusammen, kann es sein, dass bei der Deutschen Telekom Beamte in einen (virtuellen) Betrieb versetzt werden, die Arbeit aber von einem anderen Betrieb erledigt wird und dadurch die Definitio
Auflösung eines Personalrates
ÄlterHallo Personalratskollegen, ich habe da mal einige Fragen die Ihr vielleicht beantworten könnt. Kurz zur Einleitung: Wir sind eine kleine eigenständige Dienststelle mit jetzt 29 Beschäftigten einschl.
Ist die Beteiligung von Beamten an Betriebsratswahlen zulässig?
ÄlterHallo, bei uns im Betrieb stehen die Betriebsratswahlen an. Gemäß Wahlausschreiben wurde die Sitzverteilung im Betriebsrat vom Wahlvorstand wie folgt festgelegt. Die Angestellten sind mit 5 Sitzen u
BEM-Verfahren
ÄlterGuten Tag, der Arbeitgeber verweigert bei einem Beamten ein BEM-Verfahren nach Sozialgesetzbuch § 84 Abs. 2 (keine stufenweise Wiedereingliederung). Es gibt eine Standortsicherung bis 30.06.2013 - a