Erstellt am 07.06.2019 um 13:47 Uhr von Krambambuli
Kommt auf die Tätigkeit im Arbeitsvertrag an und ob die Aktivitäten als arbeitsvertragliche Nebenpflicht anzusehen ist - eher nicht. Kommt ein wenig auf den Umfang an, der da zu bewältigen ist.
Erstellt am 07.06.2019 um 13:56 Uhr von Cyber99
Als Betriebsrat würde ich hier vermitteln und versuchen, dass die Kollegen auf freiwilliger Basis mithelfen. Es gibt nun mal Situationen, da müssen alle mit anpacken. Gerade bei einem Umzug geht es gerne mal drunter und drüber. Aber solche Aktionen schweißen mitunter auch zusammen. Es muss ja nicht unbedingt sein, dass ihr die Mädels die schwersten Sachen rumschleppen lasst.