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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Prüfung

S
see-see
Jun 2019 bearbeitet

Wir sind Betrieb, der Luftfahrzeuge repariert. Für unser Prüfpersonal sind Systeme vorgesehen, bevor sie an Luftfahrzeugen arbeiten dürfen. Für die Mechaniker sind die Anforderungen nicht so hoch, und sie werden ohne Zertifizierung durch QM eingesetzt. Nun sollte 1 Mechaniker sich einer Prüfung durch den QM-Manager unterziehen, da man munkelt, dass der Mechaniker "nichts taugt". Diese Prüfung ergab ein Statement durch den QM, dass der Mechaniker nicht geeignet ist, selbständig zu arbeiten und nur noch unter Aufsicht arbeiten dürfen soll. Ich arbeite selbst in Abt. QM, und habe keine Einsicht in das "Prüfprogramm", das es gar nicht gibt. Wo könnte der BR ein Mitbestimmungsrecht in dieser Angelegenheit haben? Wir befürchten, dass dem Kollegen über kurz oder lang ein Strick aus dieser Bewertung gedreht werden soll, da er als "Low Performer" identifiziert wurde. Ist er aber unserer Ansicht nach nicht, er braucht gute Führung, und daran mangelt es an dem Standort, wo er beschäftigt ist...

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Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

07.06.2019 um 14:35 Uhr

Offenbar geht's hier ja um Verhalten und Leistung. Da würde ich auf § 94 BetrVG tippen (allgemeine Beurteilungsgrundsätze). Auch würde ich Qualifizierung ins Spiel bringen (wer etwas nicht kann, kann es lernen). §§ 96-98 BetrVG.

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