Mitarbeiterhaftung
Hallo BR Gemeinde, bin auf der Suche nach einer rechtlichen Handhabe, einem Ansatz. In unserem Unternehmen sollen einige Kolleginnen und Kollegen Arbeiten übernehmen für die sie nicht ausgebildet wurden. Die normale Schulung sind 2x 1 Woche mit anschließender Prüfung. Die Betroffenen haben 1x 4 Stunden Schulung und ein dickes Nachschlagewerk bekommen. Es geht dabei um die Prüfung von Geräten. Es kann bei unsachgemäßer Prüfung zu Gefahr von Leib und Leben kommen. Die Kolleginnen und Kollegen haben schon versucht der GL zu sagen das sie erstens durch Arbeitsüberlastung keine Zeit mehr dafür haben und zweitens keine sachgemäße Qualifikation für die Prüfung. Leider ist die GL Taub und gibt nur Arbeitsanweisungen heraus nachdem die Mitarbeiter das zu machen habe. Diese haben natürlich Angst vor der Haftung. Kann uns Jemand Ansatzpunkte nennen wie wir als BR unterstützen können und sollten.
Danke im Vorraus
Community-Antworten (5)
09.10.2013 um 18:36 Uhr
Möglicherweise sind diese neuen Tätigkeiten als Verstezung zu betrachten?
Was meint denn die BG dazu? Habt Ihr mal Euren Arbeitgeber danach gefragt, ob er eine schriftliche Auskunft von der BG dazu vorliegen hat?
Habt Ihr eine Gefährdungsbeurteilung? Die müsste ggf. korrigiert werden und der Arbeitgeber muss sich etwas überlegen, wie er diese Gefährdung minimiert.
09.10.2013 um 19:20 Uhr
Hat sich der BR überhaupt schon einmal in dieser Sache zu Wort gemeldet? Hat eine Beratung nach § 92 BetrVG stattgefunden? Und habt Ihr mit dem AG schon über den § 98 BetrVG gesprochen? Der AG führt ja Bildungsmaßnahmen durch - nur nicht die richtigen.
Ansonsten würde ich auch prüfen, ob ggf. Versetzungen vorliegen.
10.10.2013 um 09:55 Uhr
Die Betroffenen sind Bauleiter welche Häuserbau beaufsichtigen, Sanierungen durchführen usw. Jetzt sollen Sie alle Spielplätze in unseren Liegenschaften kontrollieren. Es gab vor 6 Jahren extra eine Abtl. mit qualifizierten Mitarbeitern. diese Abtl. wurde dicht gemacht und es hat sich die letzten Jahre keiner darum gekümmert. Jetzt sollen die Kollegen das neben her mit machen. Haben werde Kenntnisse in Botanik ob Sträucher so geschnitten sin das sich kein Kind daran verletzen kann oder ob giftiges Grünzeug da wächst. Geschweige denn wie oder ab wann defekte Spielgeräte erneuert werden müssen, welche Lacke dürfen verwendet werden, welche Abstände sind zu beachten. Wie schon geschrieben ist das ein Kurs in 2x einer Woche mit Prüfung, von der 80% richtig sein muß zum bestehen. Jetzt haben natürlich alle Ängste was ist wenn sich ein Kind verletzt. Können sie diese Arbeit ablehenen weil sie sich nicht für qualifiziert genug halten oder wäre das Arbeitsverweigerung. Eine Versetzung liegt hier nicht vor und eine Gefährdungsbeurteilung kommt glaube ich auch nicht in Frage.
10.10.2013 um 10:40 Uhr
Haftungsmäßig wäre erst mal der Arbeitgeber dran, der könnte wiederum den AN bei mittlerer oder grober Fahrlässigkeit haftbar machen, damit würde er aber vor Gericht nicht durchkommen, weil er die beauftragten Leute nicht genügend ausgebildet hat. Jeder der betroffenen Kollegen soll eine Überlastungsanzeige dem Arbeitgeber zukommen lassen, Kopie an den BR. Dabei genau auf die Gefahren möglicher Haftung hinweisen.
10.10.2013 um 11:53 Uhr
Ich würde zur Absicherung eher an ein Schreiben an den AG denken, wo auf die mangelhafter Qualifizierung hingewiesen wird und der AG es versäumt hat die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.
Aber wie wäre es mit einer offiziellen Beschwerde der Mitarbeiter beim Betriebsrat? (§ 85 BetrVG). Der BR hat dann ja alle Möglichkeiten (bis zur Einigungsstelle, wenn der AG einen Rechtsanspruch der Kollegen bestreitet).