Erstellt am 06.06.2007 um 20:18 Uhr von Kölner
@pitti
Das wird schon korrekt sein...
Erstellt am 06.06.2007 um 20:21 Uhr von pitti
Warum das? Es gibt doch bei jeder Püfung, zumindest die ich so kenne, einen Ersatztermin bei Krankheitsfällen usw oder denke ich da falsch
Erstellt am 06.06.2007 um 20:23 Uhr von Kölner
@pitti
Die HWK's sind aber sehr speziell...
Erstellt am 06.06.2007 um 20:29 Uhr von Wanst37
Hallo @pitti
Hatte ein ähnliches Problem, mit dem selben Resultat.
Konnte an einer Prüfung Ende letzten Jahres gesundheitsbedingt nicht teilnehmen.
Darf diese Ende diesen Jahres machen.
Das Problem liegt im Aufwand für die Prüfungkommission wurde mir als Begründung mitgeteilt.
Erstellt am 08.06.2007 um 10:00 Uhr von Marlene
Hallo,
Auskunft darüber gibt immer eine Prüfungsordnung. Diese liegt im Falle einer Handwerkskammer mit Sicherheit fest.
Es ist richtig, dass eine Prüfung umfangreiche Vorbereitung auf Seiten der Prüfer verlangt. Sie haben sich für den Tag vorbereitet - leider ist der Prüfling nicht erschienen.
Das ist dem Prüfern natürlich nicht anzulasten. Dementsprechend sind diese auch nicht zu verpflichten, eine Prüfung schnellstmöglich nachzuholen. Eine Prüfung im Rahmen der regulären Zeiten ist angemessen in dieser Situation.
Was viel wichtiger ist, dürfte die Frage sein:
Wird das Nichterscheinen als Prüfungsversuch gewertet und hat die Freundin falls sie in der Prüfung im Februar nicht bestehen sollte eine Wiederholungsmöglichkeit der Prüfung?
Aber da bitte noch einmal an das Prüfungsamt/-sekretariat wenden und die Prüfungsordnung durchlesen.
Alles Gute von mir