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Prüfung - Unfall / Krankheit - Ersatzprüfung möglich?

P
PITTI
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Es betrift mich zwar nicht direkt in meiner Tätitkeit als JAV aber es geht um meine Freundinn. Der Fall: Meine Freundinn hatte am Montag ihre theoretische Prüfung - auf dem Hinweg hatte sie einen Autounfall, das Auto hatte Totalschaden und auch ihre Hand ist verletzt. Somit konnte sie nicht zur Prüfung, hat jedoch eine Bestätigung der Polizei und auch vom Arzt. Nun aber meint die Handwerkskammer, sie könne ihre Prüfung erst im Februar ablegen - ist das korrekt so? Gibt es hier keine Wiederholungsprüfung für Leute die Krank waren oder ähnliches? Die Frage interessiert mich sowohl privat als auch als JAV, da es ja schnell zu sowas kommen kann.

Ich hoofe auf eure antworten.

mfg

6.98905

Community-Antworten (5)

K
Kölner

06.06.2007 um 22:18 Uhr

@pitti Das wird schon korrekt sein...

P
PITTI

06.06.2007 um 22:21 Uhr

Warum das? Es gibt doch bei jeder Püfung, zumindest die ich so kenne, einen Ersatztermin bei Krankheitsfällen usw oder denke ich da falsch

K
Kölner

06.06.2007 um 22:23 Uhr

@pitti Die HWK's sind aber sehr speziell...

W
Wanst37

06.06.2007 um 22:29 Uhr

Hallo @pitti

Hatte ein ähnliches Problem, mit dem selben Resultat. Konnte an einer Prüfung Ende letzten Jahres gesundheitsbedingt nicht teilnehmen. Darf diese Ende diesen Jahres machen. Das Problem liegt im Aufwand für die Prüfungkommission wurde mir als Begründung mitgeteilt.

M
Marlene

08.06.2007 um 12:00 Uhr

Hallo,

Auskunft darüber gibt immer eine Prüfungsordnung. Diese liegt im Falle einer Handwerkskammer mit Sicherheit fest.

Es ist richtig, dass eine Prüfung umfangreiche Vorbereitung auf Seiten der Prüfer verlangt. Sie haben sich für den Tag vorbereitet - leider ist der Prüfling nicht erschienen. Das ist dem Prüfern natürlich nicht anzulasten. Dementsprechend sind diese auch nicht zu verpflichten, eine Prüfung schnellstmöglich nachzuholen. Eine Prüfung im Rahmen der regulären Zeiten ist angemessen in dieser Situation.

Was viel wichtiger ist, dürfte die Frage sein:

Wird das Nichterscheinen als Prüfungsversuch gewertet und hat die Freundin falls sie in der Prüfung im Februar nicht bestehen sollte eine Wiederholungsmöglichkeit der Prüfung?

Aber da bitte noch einmal an das Prüfungsamt/-sekretariat wenden und die Prüfungsordnung durchlesen.

Alles Gute von mir

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