Nachwahl oder völlige Neuwahl?
Da viele Betriebsratsmitglieder aus dem Betrieb ausgeschieden sind und die Liste der Ersatzmitglieder schon lange ausgeschöpft war, besteht unser eigentlich fuenfkoepfiger Betriebsrat jetzt nur noch aus vier BR-Mitgliedern. Koennen wir ein BR-Mitglied (und evtl. Ersatzmitglieder) nachwaehlen lassen oder muss der gesamte BR neu gewaehlt werden??Die Legislaturperiode des BR geht eigentlich noch bis Mitte 2009.
Community-Antworten (1)
10.11.2007 um 17:48 Uhr
@Augustino, tja, dann stehen bei euch Neuwahlen an! § 13 BetrVG DKK, III. Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums 2. Sinken der Zahl der Betriebsratsmitglieder, RN. 14
und da steht wortwörtlich:
Kann im BR die nach § 9 vorgesehene Zahl der Mitglieder auch nach dem Nachrücken von Ersatzmitgliedern nicht mehr erreicht werden bzw. stehen Ersatzmitglieder nicht mehr zur Verfügung, hat Neuwahl zu erfolgen. Auf die Ersatzmitglieder muss allerdings so lange zurückgegriffen werden, bis sämtliche Vorschlagslisten erschöpft sind (zum Nachrücken von Ersatzmitgliedern vgl. im Übrigen § 25 Rn. 14 ff.).
Nachwählen geht nicht! Legislaturperiode 2009? Ne, die nächsten regulären Wahlen sind 2010!
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