Erstellt am 10.11.2007 um 16:48 Uhr von Mona-Lisa
@Augustino,
tja, dann stehen bei euch Neuwahlen an!
§ 13 BetrVG DKK, III. Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums
2. Sinken der Zahl der Betriebsratsmitglieder, RN. 14
und da steht wortwörtlich:
Kann im BR die nach § 9 vorgesehene Zahl der Mitglieder auch nach dem Nachrücken von Ersatzmitgliedern nicht mehr erreicht werden bzw. stehen Ersatzmitglieder nicht mehr zur Verfügung, hat Neuwahl zu erfolgen. Auf die Ersatzmitglieder muss allerdings so lange zurückgegriffen werden, bis sämtliche Vorschlagslisten erschöpft sind (zum Nachrücken von Ersatzmitgliedern vgl. im Übrigen § 25 Rn. 14 ff.).
Nachwählen geht nicht!
Legislaturperiode 2009? Ne, die nächsten regulären Wahlen sind 2010!