Schweigepflicht gebrochen?
Hallo zusammen,
ich bin erst neu in unserem BR und jetzt hat sich eine Situation ergeben, wo ich nicht weiß , wie ich mich verhalten soll.
Eine Arbeitnehmerin musste den Betrieb verlassen und dies mit einem Aufhebungsvertrag oder hätte alternativ eine fristlose Kündigung erhalten. Warum lassen wir mal im Raum stehen. Da der Vorsitzende sich im Urlaub befindet, hat der Stellvertreter übernommen und war bei dem Gespräch dabei und hat nicht beraten, bzw. sich in irgendeiner Form geäußert. Jetzt kam heraus, das er privat über den ganzen Sachverhalt mit einer Kollegin, die nicht im BR ist, gesprochen hat. Die Kollegin ist auch die Nachbarin der gekündigten Person.
Habe ich jetzt irgendwie eine Pflicht das zu melden, da ich Kenntniss davon habe oder warte ich einfach ab, ob eine Beschwerde von der gekündigten Person eintrifft? Was könnte dem 2. Vorsitzenden passieren?
Vielleicht könnt Ihr mir das weiterhelfen.
Viele Grüße
Community-Antworten (9)
05.06.2019 um 22:33 Uhr
Was versprichst du dir davon hier etwas zu unternehmen? Ich würde mal tippen es passiert überhaupt nichts. Den was genau besprochen wurde dürfte nur schwer zubeweisen sein.
05.06.2019 um 23:12 Uhr
Wenn sich ein Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einlässt seid ihr eh draussen vor!
05.06.2019 um 23:28 Uhr
"Habe ich jetzt irgendwie eine Pflicht das zu melden, da ich Kenntniss davon habe"
Woher sollen wir das wissen? Also vom Gesetz her zunächst einmal nicht. Aber vielleicht habt Ihr ja Unternehmensrichtlinien etc. ....
"Schweigepflicht gebrochen?"
Ja ... war ja schon nett, daß der Stellvertreter bei dem Gespräch überhaupt dabei sein durfte. Aber das dann rumtratschen? ... tztztz!
06.06.2019 um 10:08 Uhr
Ja, Ja, wieder mal die ominöse Schweigepflicht. Ich glaube dieser Mythos ist bei Betriebsräten nicht auszurotten.
Ich bin zwar auch der Meinung, dass man nicht alles rausplappern muss, was man als Betriebsrat erfährt, aber das muss jeder BR mit sich ausmachen. Ich hätte im vorliegenden Fall vermutlich meinen Mund gehalten.
Betrachten wir den konkreten Fall aber in Bezug auf §79 BetrVG: Handelt es sich hier um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis? Hat der Arbeitgeber die Angelegenheit ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet? Ich vermute nein. Damit ist die Frage beantwortet.
Aber Vorsicht - selbst wenn der AG etwas als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet, dann ist es das noch lange nicht. Mein AG hat das BR-Gremium gleich am Anfang dahingehend geimpft, dass Alles, was im BR gesprochen wird, der Schweigepflicht unterliegen würde. Ich hab damals nur geschmunzelt, während die acht Marionetten an meiner Seite vor Ehrfurcht erstarrt sind. In erster Linie soll so etwas nur dazu dienen, dass unbequeme Wahrheiten nicht öffentlich werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Wir Betriebsräte sollten viel öfter die Wahrheiten und auch die Unwahrheiten öffentlich machen, das täte unserer Demokratie gut.
Ansonsten halte ich es was Lügen und Wahrheiten anbelangt mit unserer Kanzlerin: "Wir dürfen Lügen nicht Wahrheiten nennen. Und Wahrheiten nicht Lügen" Angela Merkel
06.06.2019 um 10:12 Uhr
,,Ich hab damals nur geschmunzelt, während die acht Marionetten an meiner Seite vor Ehrfurcht erstarrt sind." Oh Mann Cyber Deine Heldengeschichten hier langweilen immer mehr! Wir wissen doch jetzt was für ein Klasse Einzelkämpfer Du bist und wie schlecht Dein Betriebsrat mit Dir umgeht.
06.06.2019 um 13:50 Uhr
Schau doch mal hier auf dieser Seite unter dem Stichwort Mitarbeitergespräche: "Sofern in dem Mitarbeitergespräch Fragen zur Änderung der Tätigkeit des Arbeitnehmers, verbunden mit Qualifizierungsdefiziten, Angelegenheiten der Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts sowie der Beurteilung von Leistungen und der beruflichen Entwicklung des Arbeitnehmers erörtert werden, kann der Arbeitnehmer ein Betriebsratsmitglied seiner Wahl zu dem Gespräch hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird. (§§ 81 Abs. 4, 82 Abs. 2 BetrVG, BAG v. 16.11.2004 - 1 ABR 53/03)."
Das Tratschen über Inhalte von Mitarbeitergesprächen geht gar nicht. Das hat auch nichts mit irgendwelchen Betriebsgeheimnissen zu tun, insofern ist die Antwort von Cyber99 völlig belanglos. Hier geht es um die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten und ganz nebenbei um das Vertrauen, das der BR im Zweifel gerade bei den Kollegen verspielt.
06.06.2019 um 13:57 Uhr
Nachtrag: Wie Du Dich verhalten sollst? Ich würde das Thema Verschwiegenheit auf die Tagesordnung setzen. Über Inhalte von Mitarbeitergesprächen ist Stillschweigen geboten. Das begleitende BRM darf ohne Erlaubnis des betroffenen Mitarbeiters nicht einmal im BR berichten. Wenn man sich in die Lage eine Mitarbeiters versetzt, müsste eigentlich auch klar werden, warum das so ist.
06.06.2019 um 14:00 Uhr
@alterMann gebe Dir absolut recht. Ich hatte die Frage falsch gelesen. Ich bin nicht von einem Mitarbeitergespräch sondern von einer Erklärung des AG gegenüber dem BR ausgegangen.
06.06.2019 um 14:21 Uhr
Ich bin da auch ganz beim alten Mann. Es geht hier nicht um eine ominöse "Schweigepflicht", sondern ganz einfach um Datenschutz. Wenn ich von einem BRM persönliche Informationen über das Arbeitsverhältnis meiner Nachbarin erhalte, kann das nicht in Ordnung sein. Auch wenn sich die Rechtsgelehrten immer noch streiten, ob der Betriebsrat als verarbeitende Stelle anzusehen ist, kann ich eine eigene Datenschutzerklärung nur jedem BR empfehlen. So eine Datenschutzerklärung gibt jedem BRM klare Regeln in die Hand, wie er mit persönlichen Informationen/Daten aus der Belegschaft umzugehen hat und sie fördert das Vertrauen der Mitarbeiter.
Verwandte Themen
Muss ich mit einer Kündigung rechnen?
ÄlterIch befinde mich seit über 4 Jahren, mit der Ausbildung seit über 7 Jahren, im Unternehmen und nun befürchte ich aufgrund meiner Krankheitstage in den letzten Jahren eine Kündigung. Unten aufgelistet,
Fuß gebrochen
ÄlterGuten Morgen. Eine unserer Mitarbeiterinnen hatte sich Anfang des Jahres Zuhause den Fuß gebrochen und wurde operiert. Sie war mehrere Monate krank. Nun soll ihr die eingesetzte Metallplatte wieder he
Schweigepflicht - wer sich mit Beschwerde an den BR gewandt hat?
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Schweigepflicht (sofern es sie in diesem Fall gibt)! Folgender Sachverhalt ist gegeben: 1) Ein Auszubildender ist unzufrieden mit seinem Ausbild
Anhörung betroffener Mitarbeiter während der Anhörungsphase des BR zu betriebsbedingter Kündigung - Schweigepflicht?
ÄlterHallo Leute, ich habe folgende Anfrage: Bei uns sollen zwei lange beschäftigte Mitarbeiter jetzt betriebsbedingt gekündigt werden. Das wurde uns als Betreibsrat gestern im Rahmen einer Anhörung
Verletzung der Schweigepflicht - Wie verhalte ich mich wenn ich mit bekomme, dass ein BR-Mitglied seine Schweigepflicht verletzt ?
ÄlterWie verhalte ich mich wenn ich mit bekomme das ein BR-Mitglied seine schweigepflicht verletzt ? Was kann oder wie kann ich da gegen vor gehen ? Es geht um eine Kündigung eines Mitarbeiter der fristl