Mindestteilnehmerzahl BR-Sitzung?
Wir sind ein fünfköpfiger BR mit zwei Ersatzmitgliedern. Wie viele davon müssen bei einer BR-Sitzung anwesend sein, ab welcher Personenzahl muss abgesagt werden?
Community-Antworten (8)
07.11.2007 um 21:07 Uhr
Heiko, eigentlich müssen fünf BRM anwesend sein. Das heißt, dass bei tatsächlicher Verhinderung eines ordentlichen BRM nachgeladen werden muss! Um beschlussfähig zu sein, müssen drei BRM da sein.
07.11.2007 um 22:01 Uhr
Sollte sich aber vor einer BR-Sitzung, so kurzfristig herausstellen, das in der verbleibenden Zeit bis zur Sitzung keine Ersatzmitglieder geladen werden können ,weil zum Bsp die Grippe zugeschlagen hat, reichen bei 5 Kollegen, noch drei Schutzgeimpfte. Grüssle
08.11.2007 um 00:44 Uhr
Und wenn keine drei Schutzgeimpften aufzutreiben sind, könnte die BR Sitzung auch nur mit 2 Kollegen stattfinden, wobei eine Beschlussfassung dann nicht mehr möglich ist. Muss ja auch nicht, denn der Kaffee und die Keckse schmecken auch so. Oder?
08.11.2007 um 09:51 Uhr
Danke für die Antworten.
Ich fasse zusammen: Es müssen mindestens drei BRM anwesend sein, um Beschlüsse fassen zu können. Dabei kann es sich beispielsweise um ein reguläres Mitglied und zwei Ersatzmitglieder handeln.
Mit zwei Mitgliedern kann auch getagt werden, aber das ist wenig sinnvoll.
Eine Zusatzfrage: Was ist, wenn die/der BR-Vorsitzende und ihr/sein Stellvertreter ausfällt - wer leitet dann die Sitzung?
08.11.2007 um 10:47 Uhr
Hallo Heiko, wenn der BRV und sein Vertreter nicht anwesend sind, kann der dienstälteste BRM die Leitung übernehmen oder der, der die Kekse ausgegeben hat.
08.11.2007 um 10:52 Uhr
@pit47, man kann auch in einer (wenn auch unnötigen GO) festlegen, dass immer der, der für den Kaffee zuständig ist, die Sitzung leitet......
08.11.2007 um 11:53 Uhr
Diese zuletzt aufgeworfene Frage interessiert mich sehr, da in unserem Betrieb ein Teil zu einer Schule gehört und in den Ferien der überwiegende Teil der Belegschaft, auch BR-Vorsitzender und -Vertreter im Urlaub sind!! Die Geschäftsführung aber nicht! Wie bekommt man im Notfall einen rechtskräftigen Beschluss zusammen. Wer übernimmt also die Aufgabe nach der Post zu schauen und gegebenenfalls die vorhandenen BR_Mitglieder und Ersatzmitglieder einzuladen? Gibt es irgendwo was schriftliches? Im Gesetz habe ich nur eine Passage bezüglich der Entgegennahme von Erklärungen (des Arbeitgebers) gefunden. Grüße
08.11.2007 um 14:03 Uhr
@frodini Der, den der BR dafür ausguckt. Einer muss die Front halten....
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