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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aussenständige Firma zur Kontrolle, Optimierung eines Arbeitsablaufes - Mitspracherecht des BR?

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neckygliss
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, bei uns wird zur Zeit eine ausstehende Firma zur optimierung eines Arbeitsablaufes geordert, hat der BR ein mitspracherecht bezgl. der umsetzung oder dem einsatz von solchen Firmen? vielen Dank für die schnelle info, da wir heute noch eine Sitzung habengruß

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Community-Antworten (3)

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paula

07.11.2007 um 12:27 Uhr

Die Informations- und MBR können vielfälltig sein. Aufgrund der sparsamen Angaben ist es jedoch schwierig eine konmkrete Auskunft zu geben.

Also ich würde jetzt einmal die §§ 80, 87, 90, 92, 96,97, 98 BetrVG anschauen. Je nach Veränderung der Arbeitsplätze könnte auch eine Versetzung nach § 99 BetrVG vorliegen.

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neckygliss

07.11.2007 um 12:50 Uhr

es handelt sich hierbei um eine Firma, die den Ablauf optimieren soll und ggf. eine Optimierung der Einkaufsablaufs zu "durchleuchten". in wie weit dass personelle Konsequenzen nach sich zieht oder ziehen soll ist z.Zt. nicht bekannt.

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paula

07.11.2007 um 13:05 Uhr

Dann würde ich mal sagen, dass es zur Zeit nur Inforechte gibt. Also warum wieso näheres Ziel. Falls Ihr einen WA habt sollte dieser auch mal genauer hinschauen. Macht dem AG aber klar, dass ihr hier vor Umsetzung Rechte habt. Zumindest § 90 BetrVG dürfte hier einschlägig sein

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