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Unternehmensrichtlinie Datenschutz

WS
Wird schon!
Jun 2019 bearbeitet

Hi, ich bin noch Frischling und verstehe das mit dieser Unternehmensrichtlinie Datenschutz nicht so richtig. Unsere GF will, dass wir ,der BR, diese unterschreiben, damit sie endlich ausgehängt werden kann. Wir diskutieren, ob da eine BV für nötig ist...? Unsere Kollegin hat jetzt eine Rahmenbv Datenschutz von der WAF runtergeladen, und will diese drumrum bauen...ist das nötig? Wir wollen ja endlich noch andere BV auf den Weg bringen. Stellen wir uns ein Bein, wenn wir diese Richtlinien so unterschreiben? Ich hoffe, ich könnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken...

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Community-Antworten (7)

D
DummerHund

04.06.2019 um 23:40 Uhr

Als BR unterschreibt ihr da gar nicht. Das Bundesdantenschutzgesetz ist ein bestehendes Gesetz das an zu wenden ist und braucht keine Legitimation durch den BR:

WS
Wird schon!

05.06.2019 um 00:07 Uhr

Also diese Unternehmensrichtlinie läuft unter bestehendem Gesetz, und hat nichts mit einer BV Datenschutz zu tun. Die GF soll sie aufhängen und gut ist? Und wir erarbeiten unsere BV...?

E
ExBoMa

05.06.2019 um 08:24 Uhr

Schaut Euch die Richtlinie gut an. Es irritiert schon, dass der AG bei einer Sache, die eigentlich gesetzlich geregelt ist, "freiwillig" um Eure Unterschrift "bittet". U.U. geht die über das gesetzlich geforderte hinaus und der AG möchte diese aus diesem Grund veröffentlichen. Sofern in der Richtlinie keine Punkte berührt sind, die der Mitbestimmung des BR oder der Zustimmung unterliegen, würde ich als BR nichts unterschreiben. Sofern solche Punkte betroffen sind, schaut es Euch gut an und überlegt, ob etwas im Interesse der Mitarbeiter zu ändern oder herauszunehmen ist. D.h. Ihr müsst dann verhandeln. Des weiteren müsst Ihr klären, ob das ganze dann den Charakter einer BV hat, mit Kündigungsfristen, Nachwirkung... etc.

K
kratzbürste

05.06.2019 um 09:27 Uhr

Wenn der AG sie "endlich" aufhängen will, solltet ihr "endlich" aktiv werden und das Papier einem Experten vorlegen (§ 80 Abs. 3 BetrVG).

WS
Wird schon!

05.06.2019 um 09:41 Uhr

Kratzbürste, du hast natürlich Recht, das ganze zieht sich wie Kaugummi. Da wir uns mit der elektronischen Zeiterfassung auch noch einschlagen, für die wir jetzt externe Beratung beschlossen haben, ist die Richtlinie hinten runtergekippt. Werde eure Argumente berichten. Vielen Dank an euch!

D
Deichläufer

05.06.2019 um 18:23 Uhr

Hallo Wird schon,

das BDSG in Verbindung mit der EuDSGVO ist so ziemlich das heftigste, was ich kenne. Nach 3 intensiven Schulungen trauen wir es uns immer noch nicht zu, ohne einen Sachverständigen eine Entscheidung in dieser Richtung, egal welche, zu treffen. Ich bin da voll bei Kratzbürste. Aber nehmt nicht irgend einen Arbeitsrechtler als Sachverständigen. Datenschutz ist ein seperates Thema und sollte mit einem Experten durchgesprochen werden.

@ DummerHund: Ich weiß jetzt nicht wie weit deine Kenntnisse im Bereich Datenschutz gehen aber deine Aussage das der Datenschutz aus "bestehenden Gesetzen" besteht möchte ich widersprechen. Die DSGVO ist eigentlich mehr eine Generalklausel und läßt in nicht wenigen Stellen eine Überarbeitung durch Staat oder sogar Interessenvertretungen zu. Außerdem ist sie teilweise sehr ungenau und alle warten auf aktuelle Rechtssprechungen. Z. Z. gibt es mehr Unsicherheiten als Klarheiten. Unser Elferrat wartet z. B. immer noch auf eine Aussage, ob der BR jetzt "Verantwortlicher" oder nur "Verarbeiter" oder sogar "Dritter" im Sinne der Grundverordnung ist.

D
DummerHund

05.06.2019 um 22:42 Uhr

@Deichläufer Ohne jetzt einen weiteren Shitsrom aus zu lösen. Seinerzeit, bei Einführung von SAP im Betrieb sind wir in unregelmäßigen Abständen als KBR 1,5 Jahre von einem externem Unternehmen um Thema Datenschutzgesetz geschult worden. Dies ist zwar bestimmt 15 Jahre her, aber mir est es sowas von Present, weil ich unsere Presentation einer BV auf einer Flipschart presentieren durfte. Nach 2 Jahren Verhandlung und nachden unsere Vorstellungen zum Datenschutzgesetz eingehalten werden (hiermit sind auch Verknüpfungen im Hintergrung gemeint die ein Anwender so nicht sieht). Alleine die Einführung zum Go Start hatte ein Wert von 2,4 Millionen Euro. Dies ist ein Thema das ich spüre wie das Salz zwischen Daumen und Zeigefinger wenn man es reibt. Gerade deshalb verstehe ich nicht wie du vom Datenschutzgesetz auf eune Datenschutzverordung kommst. Ist aber hier nicht das Thema und der Fragesteller wird ja schon tätig

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