W.A.F. LogoSeminare

Mitglied des Wirtschaftsausschusses zur Schulung - wenn man nicht BR-Mitglied ist?

S
soho
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir vom BR sind vom WA angesprochen worden, wie man als WA-Mitglied an eine Schulung über Basiswissen(Wirtschaftsausschuss)kommt, wenn man nicht BR-Mitglied ist. Schreibt doch mal ob das überhaupt funktiioniert. Meines Wissens bekommt nur das BR-Mitglied was im WA ist, die Schulungen problemlos. Oder hat schon mal jemand eine Inhouse Schulung für den WA gehabt? Danke für Eure Antworten Gruß soho

6.09206

Community-Antworten (6)

P
pit47

06.11.2007 um 15:49 Uhr

Hallo soho, der BR setzt die Beschlussfassung zur Teilnahme des WA-Mitgliedes an einem Seminar für WA-Mitglieder auf die Tagesordnung. Nach der Zustimmung des BR`s den AG informieren und ab aufs Seminar.

S
soho

06.11.2007 um 15:59 Uhr

Hört sich ja echt unkompliziert an. Danke

K
Konrad

06.11.2007 um 17:41 Uhr

@pit47 "informieren und ab aufs Seminar"? Das sehen die Arbeitsgerichte sehr differenziert! Auf welcher Rechtsgrundlage ???
Es ist rechtlich keine Frage als BR der im WA Ausschuss tätig sein möchte sich für WA schulen zu lassen. Aber alles Andere für NICHT BR Mitglieder nur wenn der AG mitspielt.

I
Ira

06.11.2007 um 18:21 Uhr

Konrad hat schon Recht. Aber auch WA-Mitglieder, die nicht im BR sind, dürfen an Schulungen teilnehmen. Vorausgesetzt sie verfügen nicht über die nötigen kaufmännischen oder wirtschaftlichen Kenntnisse (z.B. Kfz-Betrieb, Textilproduktion o.ä.).

K
Kölner

06.11.2007 um 19:43 Uhr

@all Darum sollte man grundsätzlich überlegen, welchen Sinn es macht, ein Nicht-BRM in einen WA zu nehmen, der dann auch rudimentäre/keine Kenntnisse hat!

P
pit47

07.11.2007 um 08:42 Uhr

@all, der § 37 Abs. 6 BetrVG gilt auch für alle Mitglieder des WA`s, also auch für Mitglieder, die nicht BR-Mitglied sind. Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 37 Rn 123.

Ihre Antwort