Mitglied des Wirtschaftsausschusses zur Schulung - wenn man nicht BR-Mitglied ist?
Hallo zusammen, wir vom BR sind vom WA angesprochen worden, wie man als WA-Mitglied an eine Schulung über Basiswissen(Wirtschaftsausschuss)kommt, wenn man nicht BR-Mitglied ist. Schreibt doch mal ob das überhaupt funktiioniert. Meines Wissens bekommt nur das BR-Mitglied was im WA ist, die Schulungen problemlos. Oder hat schon mal jemand eine Inhouse Schulung für den WA gehabt? Danke für Eure Antworten Gruß soho
Community-Antworten (6)
06.11.2007 um 15:49 Uhr
Hallo soho, der BR setzt die Beschlussfassung zur Teilnahme des WA-Mitgliedes an einem Seminar für WA-Mitglieder auf die Tagesordnung. Nach der Zustimmung des BR`s den AG informieren und ab aufs Seminar.
06.11.2007 um 15:59 Uhr
Hört sich ja echt unkompliziert an. Danke
06.11.2007 um 17:41 Uhr
@pit47 "informieren und ab aufs Seminar"? Das sehen die Arbeitsgerichte sehr differenziert!
Auf welcher Rechtsgrundlage ???
Es ist rechtlich keine Frage als BR der im WA Ausschuss tätig sein möchte sich für WA schulen zu lassen. Aber alles Andere für NICHT BR Mitglieder nur wenn der AG mitspielt.
06.11.2007 um 18:21 Uhr
Konrad hat schon Recht. Aber auch WA-Mitglieder, die nicht im BR sind, dürfen an Schulungen teilnehmen. Vorausgesetzt sie verfügen nicht über die nötigen kaufmännischen oder wirtschaftlichen Kenntnisse (z.B. Kfz-Betrieb, Textilproduktion o.ä.).
06.11.2007 um 19:43 Uhr
@all Darum sollte man grundsätzlich überlegen, welchen Sinn es macht, ein Nicht-BRM in einen WA zu nehmen, der dann auch rudimentäre/keine Kenntnisse hat!
07.11.2007 um 08:42 Uhr
@all, der § 37 Abs. 6 BetrVG gilt auch für alle Mitglieder des WA`s, also auch für Mitglieder, die nicht BR-Mitglied sind. Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 37 Rn 123.
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