Erstellt am 06.11.2007 um 14:49 Uhr von pit47
Hallo soho,
der BR setzt die Beschlussfassung zur Teilnahme des WA-Mitgliedes an einem Seminar für WA-Mitglieder auf die Tagesordnung. Nach der Zustimmung des BR`s den AG informieren und ab aufs Seminar.
Erstellt am 06.11.2007 um 14:59 Uhr von soho
Hört sich ja echt unkompliziert an. Danke
Erstellt am 06.11.2007 um 16:41 Uhr von Konrad
@pit47 "informieren und ab aufs Seminar"? Das sehen die Arbeitsgerichte sehr differenziert!
Auf welcher Rechtsgrundlage ???
Es ist rechtlich keine Frage als BR der im WA Ausschuss tätig sein möchte sich für WA schulen zu lassen. Aber alles Andere für NICHT BR Mitglieder nur wenn der AG mitspielt.
Erstellt am 06.11.2007 um 17:21 Uhr von Ira
Konrad hat schon Recht. Aber auch WA-Mitglieder, die nicht im BR sind, dürfen an Schulungen teilnehmen. Vorausgesetzt sie verfügen nicht über die nötigen kaufmännischen oder wirtschaftlichen Kenntnisse (z.B. Kfz-Betrieb, Textilproduktion o.ä.).
Erstellt am 06.11.2007 um 18:43 Uhr von Kölner
@all
Darum sollte man grundsätzlich überlegen, welchen Sinn es macht, ein Nicht-BRM in einen WA zu nehmen, der dann auch rudimentäre/keine Kenntnisse hat!
Erstellt am 07.11.2007 um 07:42 Uhr von pit47
@all,
der § 37 Abs. 6 BetrVG gilt auch für alle Mitglieder des WA`s, also auch für Mitglieder, die nicht BR-Mitglied sind.
Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 37 Rn 123.