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Lohnkürzung wegen Seminarteilnahme - gleich Rechtsanwalt beauftragen?

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yaq1
Nov 2016 bearbeitet

Wir waren vor 2 Wochen auf einem Seminar, GL hat die Kostenübernahme des Seminares nicht unterschrieben und will auch nicht zahlen. Jetzt ist mit mitgeteilt worden, das ich für 5 Tage keinen Lohn ( unbezahlter Urlaub ) erhalten werde, a ich dnnoch auf dem Seminar war.

Bin im BR drin. Meine Frage : Soll ich ihm über den BR nochmals gelegenheit geben, den lohn zu zahlen mit dem hinwies das ich dann rechtsanwalt beauftrage oder soll ich gleich hin ?

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Community-Antworten (8)

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ego112

06.11.2007 um 12:57 Uhr

@yaq1, offiziell bleibt Dir nur der Weg übers Arbeitsgericht. Der BR kann natürlich versuchen etwas zu Regeln. Da der AG allerdings die LFZ schon verweigert hat, ist es wohl vergebliche Mühe. Manchmal reicht schon der Brief eines RA, um den AG zum einlenken zu bewegen. Wenn Ihr alles richtig gemacht habt (Beschluss usw.), dann solltest Du vor Gericht keine Probleme haben. Denke an die evtl. Fristen.

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Konrad

06.11.2007 um 17:29 Uhr

Welches Seminar ? BR Grundseminar oder was Anderes ? War das Seminar „erforderlich“ ?

Hat der Seminarveranstalter seine Gebühren erhalten, oder wird, angemahnt und geklagt? ? Würde mich auf jeden Fall da mal erkundigen, denn der Rechtsstreit ist auch davon abhängig wie dies entschieden wird.
Bitte nicht vergessen, einklagen von Lohn ist Individualrecht und ein Rechtsbeistand bedingt eine Rechtschutzversich. oder Mitgliedschaft einer Gewerkschaft.

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yaq1

06.11.2007 um 17:37 Uhr

es war ein seminar über mitbestimmungen bei personellen einelmaßnahmen und kündigungen, also BR 2 oder so. Und ja es war erforderlich .

Auch die seminarkosten werden abgelehnt - gewerkschaft ist vorhanden bzw. ich mitgleid.

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Letitia

06.11.2007 um 18:29 Uhr

Ich würde erst einmal versuchen, dass der BR die Sache noch einmal anspricht. Und wenn das nicht funktioniert auch erst einmal die Sache über den Anwalt des BR ins Rollen bringen, denn der AG verweigert ja Rechte, die der BR hat. Das ist in jedem Fall günstiger, sowohl aus Kostengründen, aber auch, weil der Zorn des AG sich nicht allein auf Dich konzentriert.

Und wie ich die Sache so sehe, muss ja auch der Seminaranbieter sehne, wie er seine Gebühr bekommt! Hattest Du etwa auch noch Hotelkosten?

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yaq1

06.11.2007 um 19:49 Uhr

ne, zum glück nicht, aber halt die pauschale frs essen und so...

K
Kölner

06.11.2007 um 19:50 Uhr

Frist setzen zur Lohnfortzahlung, zur Rechtsschutzabteilung des DGB (vorher unbedingt zuständigen Gewerkschaftssekretär aufsuchen) und die Seminarkosten soll sich der Anbieter (per Abtretung) selber holen. Interessanter sind die Hotelkosten...

K
Konrad

07.11.2007 um 08:43 Uhr

also, bei Seminar BR 2 / personellen Einzelmaßnahmen zieht der AG auf jeden Fall den kürzeren, wenn der Beschluß korrekt gefaßt wurde. Dazu gibt es genügend Urteile.

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yaq1

07.11.2007 um 11:14 Uhr

habt ihr urteile zur hand ?

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