Erstellt am 05.11.2007 um 20:39 Uhr von Mr Sinister
Zu einem Teil hast Du recht. Ist die Betriebsratswahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt worden, so rücken die Ersatzmitglieder gemäß der erreichten Stimmenanzahl nach.
Es gilt aber § 15 Abs. 2 BetrVG immer zu beachten.
Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
Aber...
Sind nach Ladung aller Ersatzmitglieder eines Geschlechts die Sitze des jeweiligen Geschlechts nicht mehr zu besetzen, so werden die Ersatzmitglieder des anderen Geschlechts geladen, gem. § 126 Nr. 5a BetrVG.
Hier nachzulesen: http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Ersatzmitglieder&PHPSESSID=c281f8c1a6c2cc68df68806f2f32b62b
Erstellt am 06.11.2007 um 08:35 Uhr von BR-oekeltier
Also muß zuerst jetzt zuerst die Frau in Vertretung nachrücken, auch wenn ein Mann mehr Stimmen hat.
Hab ich verstanden.
Vielen Dank nochmal!
BR-oekeltier
Erstellt am 06.11.2007 um 10:45 Uhr von meandtheboys
@BR-oekeltier
das hast Du jetzt aber wieder falsch verstanden.
Das bezieht sich auf § 15 Abs. 2 BetrVG. Das ganze mußt Du mit den Minderheitengeschlecht betrachten. Es muß mindestens ein(e) Frau/Mann iM Gremium sein. Aber die Minderheit darf auch 2 Plätze beanspruchen
Erstellt am 06.11.2007 um 16:22 Uhr von BR-oekeltier
ok. Also kann auch in der Krankheitsvertretung ein Mann nachrücken, wenn er die meisten Stimmen hatte, solange mindestens 1 Frau mit dabei ist. Ich hoffe, das stimmt jetzt so mit meinem Verständnis.
Danke euch!
BR-oekeltier
Erstellt am 06.11.2007 um 21:22 Uhr von peters
@BR-oekeltier
ich denke, das reicht so auch noch nicht.
Zunächst müsst ihr auf Grund der Prozentverteilung eurer Beschäftigten berechnen, welches Geschlecht in der Minderheit ist und wie viele Sitze im BR auf dieses Geschlecht mindestens (!) entfallen müssen. Diese Rechnug müsste eigentlich bei der BR-Wahl gemacht worden sein.
So könnte es sein, dass bei euch nach dieser Berechnung zwei Frauen im BR vertreten sein müssen; und das sind sie auch. Dann müsste auch eine Frau nachrücken, weil der "Minderheitenanteil" erhalten bleiben muss.
Es könnte aber auch sein, dass eigentlich nur eine Frau notwendig wäre; es sind aber auf Grund der Listenverteilung zwei gewählt worden. (Das Minderheitengeschlecht darf ja ruhig mehr Sitze haben als den Mindestwert.)
Dann könnte aber beim Ausfall eines weiblichen BRM durchaus auch ein Mann nachrücken, wenn er "an der Reihe ist." Denn dann wäre die notwendige Quote mit einem weiblichen BRM ja noch gewahrt.