Kündigungsfrist / Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung
Hallo Zusammen, leider kann ich meinen Beitrag nicht korrigieren, irgendwie wird mein Login nicht akzeptiert. Deshalb nochmal neu. Sorry für die Verwirrung. Die Kollegin wurde am 31.10.07 zum 31.01.08 gekündigt. Diese Kündigungsfrist ist korrekt eingehalten. Allerdings hat die Kollegin die Kündigung erst am 03.11. 07 per Einschreiben erhalten. Ist die Kündigung damit noch wirksam, bzw. verlängert sich jetzt die Frist. Vielen Dank für Eure Hilfe. Gruß Heidi
Community-Antworten (2)
05.11.2007 um 16:47 Uhr
Also, wenn sie bis zum 03.11.07 nichts wusste, ist der "Zugang" der Kündigung maßgeblich. Ergo ist die Kündigung unwirksam, da die Kündigungsfrist nicht mehr stimmt.
05.11.2007 um 22:28 Uhr
@ego Ist die Kündigung wirklich unwirksam? Ich würde mal sagen es kommt drauf an...
Sehr häufig können Kündigungen nämlich umgedeutet werden. Das bedeutet dann, das die Kündigung dann zum nächst möglichen Termin greift. Der AG muss nur seine Trennungsabsicht entsprechend zum Ausdruck bringen. Ohn genauen Text der Kündigung insgesamt sind solche Auslegungsfragen aber nicht zu beantworten
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