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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überwachung von Mitarbeitern - ohne Zustimmung des BR erlaubt?

L
Leo20
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen, unser AG hat betriebsfremde beauftragt als "Scheinkäufer" tätig zu werden. Diese haben bei unseren Mitarbneitern telf. nachgefragt. Der AG will damit Verfahrensabläufe verbessern. Ist das ohne Zustimmung des BR erlaubt? Danke und Gruß Leo20

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Community-Antworten (13)

C
carrie

05.11.2007 um 10:55 Uhr

Hallo Nach § 87 Abs.1 Nr. 1 sind sogenannte Testkäufer mitbestimmungspflichtig (vergl. auch BAG, DB 01, 2558 zu § 99).

I
Immie

05.11.2007 um 10:58 Uhr

Nur wenn er die Testkäufer einstellt... dann habt ihr ein MBR bei der Einstellung. Testkäufe an sich...

R
rosa

05.11.2007 um 12:32 Uhr

@Leo20! carrie hat Recht. Sofortige Beendigung der Testkäufe verlangen. Ohne Eure Zustimmung keine Teskäufe mehr: Günstig ist der Abschluss einer BV. Es muss im Vorfeld geklärt sein, was geschieht wenn!

E
Edelweis

05.11.2007 um 13:08 Uhr

So weit ich weiß, ist ein "betriebsfrmeder" Testkäufer nicht mitbestimmungspflichtig. Vielleicht hilft dieses Urteil BAG, Beschluß vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00

D
DocPille

05.11.2007 um 14:46 Uhr

Das Thema hatten wir doch erst vor kurzen.

Ein Externer isr nicht Mitbestimmungspflichtig,wenn dieser von der externen Firma eingesetzt wird.

R
rosa

05.11.2007 um 15:23 Uhr

@Edelweis Nein der Testkäufer nicht. Der Testkäufer testet aber die MA und hier ist der BR mitbestimmungspflichtig. Wann getestet wird, wer getestet wird und was geschiet wenn es eine negativer Test war. Diese Fragen sind ja nicht geklärt, oder?

C
carrie

05.11.2007 um 15:41 Uhr

Testkäufer, die im Betrieb anonym Einkäufe tätigen, um anschließend dem AG Bericht über das Verhalten der einzelnen Verkaufspersonen zu erstatten, sind mitbestimmungspflichtig.

I
Immie

05.11.2007 um 15:56 Uhr

carrie,Rosa, ich suche mich...:-( Wo steht das?

D
DocPille

05.11.2007 um 16:02 Uhr

Die Arbeitgeberin betreibt auf dem Frankfurter Flughafen mehrere Einzelhandelsgeschäfte. Sie beauftragte ein Sicherheitsunternehmen, durch Einsatz von Testkäufern u. a. das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kunden sowie die Einhaltung von Kassenvorschriften und eines Rauchverbots zu überwachen. Dabei wurde der Betriebsrat nicht beteiligt. Er hält den Einsatz der Testkäufer für eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Der Betriebsrat hat deshalb von der Arbeitgeberin verlangt, den Einsatz der Testkäufer zu unterlassen. Die Vorinstanzen haben den Antrag abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte keinen Erfolg. Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG verneint. Eine Einstellung iSd. § 99 BetrVG liegt nicht vor. Die Arbeitnehmer des Sicherheitsunternehmens, die Testkäufe durchführen, sind in den Betrieb der Arbeitgeberin nicht eingegliedert. Ihr Einsatz wird nicht von der Arbeitgeberin, sondern von dem Sicherheitsunternehmen gesteuert.

BAG, Beschluß vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 Vorinstanz: Hessisches LAG, Beschluß vom 24. Februar 2000 - 5 TaBV 97/99

I
Immie

05.11.2007 um 16:05 Uhr

DocPille, Danke:-) Dachte schon...

L
Leviathan

05.11.2007 um 17:23 Uhr

Ich denke, hier ist nicht die Zustimmung nach §99 BetrVG gemeint sondern die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG. Die sehe ich schon als gegeben.

C
carrie

05.11.2007 um 20:21 Uhr

@Immi Im KRHS BetrVG 13. Auflage § 87 Nr.1 Seite 406 Randnummer 13! Recht weit unten!Im ganz neuen auf Seite 378 RN. 13!

P
paula

05.11.2007 um 22:34 Uhr

@leviathan, carrie

das BAG ist hier in seiner Auffassung aber eigentlich recht klar...

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