Räumliche Trennung bereits Mobbing?
Guten Tag zusammen.
Folgender Sachverhalt: Ein Mitarbeiter, den die Geschäftsleitung gerne loswerden möchte, wird räumlich isoliert. Der Mitarbeiter hat vorher in einem Großraumbüro im Team gearbeitet und hatte Kundenkontakt. Nun wurde besagter Mitarbeiter in ein Einzelbüro versetzt, welches "weit weg vom Schuss" ist(andere Etage, gleiches Gebäude). Der Mitarbeiter bekommt seine Aufgaben nun direkt von seinem Vorgesetzten. Kundenkontakt hat er keinen mehr. Seine Kollegen muss er arbeitsbedingt nicht mehr sprechen.
Die Frage die sich uns als Betriebsrat stellt ist, ob es sich hierbei bereits um Mobbing bzw. Bossing handelt. Verstößt der Arbeitgeber gegen irgendwelche Gesetze? Gibt es Gerichtsurteile?
Ich selbst konnte bisher leider nicht fündig werden, weswegen ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt.
Community-Antworten (5)
31.05.2019 um 16:41 Uhr
Nunja, Mobbing ist ein weites Feld und nicht jedes Vergehen oder falsche Behandlung von MA ist auch gleich Mobbing.
Wenn aber, wie du hier schilderst, allen bekannt ist das der AG ihn loswerden will und sich die Versetzung diesem Zuordnen lässt, es über einen längeren Zeitraum geht, ist es auch einem Mobbing zuzuordnen.
Nachstehende, über einen längeren Zeitraum gehende Erscheinungsformen sind immer einem Mobbing zuzuordnen: Einschränkung der aktiven und passiven Kommunikation mit dem AN, räumliche Isolierung (Versetzung in ein abgelegenes Büro, abruptes Beenden von Gesprächen und/oder der Kontakt wird verweigert, Demontage des sozialen Ansehens, Nichtzuweisung neuer Arbeit und/oder Entziehung von Aufgaben, Übertragung "kränkender" Arbeitsaufgaben, bewusste fachliche Über- oder Unterforderung bei Arbeitszuweisungen.
Mobbing umfasst aber einen derartig großen Bereich, dass er hier bestimmt nicht abschließend behandelt werden kann.
Schau dir deshalb besser einmal die Begründungen in den nachstehend aufgeführten Urteilen einmal näher an. Ev. trifft ja das ein oder andere bei euch zu.
BAG Urt. v. 15.09.2016, Az.: 8 AZR 351/15 RN 29 ff LAG Köln Urt. v. 07.05.2018, Az.: 4 Sa 482/13
31.05.2019 um 16:54 Uhr
Am besten macht der Kollege eine Beschwerde nach § 85 BetrVG, dass er sich ungerecht behandelt fühlt - und schon kann sich der BR der Sache annehmen.
01.06.2019 um 16:54 Uhr
Zitat Schwarmbiene : ............Einzelbüro versetzt, welches "weit weg vom Schuss" ist(andere Etage, gleiches Gebäude). ......................... Kundenkontakt hat er keinen mehr.
Da ihm der Kundenkontakt entzogen wurde, gehe ich davon aus, dass es sich hier um eine Versetzung handelt. Ist der BR denn nach §99 BetrVG überhaupt beteiligt worde ?
03.06.2019 um 08:29 Uhr
Ich denke, hier liegt auf alle Fälle eine Versetzung nach §99 BetrVG vor, wegen der nun nicht mehr vorhandenen Kundenkontakten und der nun direkten Aufgabenzuteilung vom Chef. Hier solltet Ihr unbedingt aktiv werden. Eine Beschwerde des Mitarbeiters beim BR ist auch gut. Darauf könnt Ihr Euch berufen, und vom AG Abhilfe verlangen (§85 BetrVG)
03.06.2019 um 11:25 Uhr
Natürlich ist der beschriebene Sachverhalt eine Form des Mobbings bzw. des Bossings und es liegt möglicherweise auch eine Versetzung vor. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Ihr als BR-Gremium oder zumindest einzelne Mitglieder wahrgenommen haben, was hier passiert. Aber damit ist es nicht getan. Ich fordere von einem BR, dass er sich in einer solchen Situation offen und für alle anderen Mitarbeiter sichtbar hinter den Kollegen stellt und die gegebene Situation beanstandet. Im Falle einer Versetzung würde ich auch die Zustimmung verweigern. Wenn Betriebsräte in solchen Situationen schweigen, dann sind sie für das Leiden der Kollegen mit verantwortlich. Dessen sollte sich jedes BR-Mitglied bewusst sein.
Leider ist es bei vielen Urteilen zum Thema Mobbing so, dass dort die Opfer meistens schon total psychisch fertig und nach jahrelanger Qual mitunter arbeitsunfähig waren. So weit sollte man es eigentlich nicht kommen lassen.
Meines Erachtens ist es sehr schwer, bereits im Frühstadium des Martyriums adäquate rechtliche Schritte einzuleiten. Ich kenne das, weil ich in genau derselben Situation bin. Ich habe in den letzen zwei Jahren genügend Anwälte für Arbeitsrecht kennen gelernt, da war aber bis jetzt keiner dabei, der bereit gewesen wäre eine Klage einzureichen. Auch die Gewerkschaft hält sich dezent zurück.
Daher von mir ein Aufruf an alle Betriebsräte: "Zeigt Flagge!"
PS: Das gilt natürlich nicht für mein eigenes BR-Gremium. Das hat seine Flagge irgendwo vergraben und findet sie nicht mehr.
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