Wir haben gerade ein dringendes Problem. Zwischen AG und BR soll eine BV abgeschlossen werden, alle sind sich in der Sache einig. Da es aber sehr eilt und eine BV so schnell nicht formuliert werden kann, denken wir daran, eine Regelungsabrede (§ 77 (1) BetrVG) zu machen, in der steht, dass bis dann und die die die BV mit genau dem und dem Inhalt abgeschlossen werden wird. Spricht etwas dagegen?