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BR Mitglied und SBV

K
Kaas
Jan 2018 bearbeitet

kann ein mitglied vom BR gleichzeitig Schwerbehinderten vertretung sein?

8.82505

Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

01.11.2007 um 23:22 Uhr

@Kaas, geht ohne weiteres!

DG
Die Genauerin

01.11.2007 um 23:32 Uhr

Mona-Lisa,

bitte eine Kopie vom polizeilichen Führungszeugnis, eine Einwohnermeldeamtsbestätigung und mögliche Fürsprecher und Bürgen ! Kaas hat nur deine Aussage in der Hand !

M
Mona-Lisa

01.11.2007 um 23:41 Uhr

@Die Genauerin, bitte schön! Ganz zu deinen Diensten....... :-))

Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht Mitglied des BR, sondern hat ein eigenes Amt und eine eigene Verantwortung, deren Rechtsgrundlagen sich aus dem SGB IX ergeben. Die gleichzeitige Mitgliedschaft im BR ist zulässig (Fitting, Rn. 17; GL, Rn. 9; HSWG, Rn. 5, 7; ErfK-Eisemann, Rn. 2). Beide Ämter beginnen und enden unabhängig voneinander (Fitting, a. a. O.; GK-Raab, Rn. 10; HSWG, Rn. 5). Besteht ein GBR oder KBR, kann nach § 97 Abs. 1 oder 2 SGB IX eine Gesamt- oder Konzernschwerbehindertenvertretung gewählt werden. Die Wahrnehmung mehrerer Ämter im Bereich der Schwerbehindertenvertretung bzw. zusammen mit einem BR-Mandat ist zulässig (Fitting, Rn. 15; HSWG, Rn. 5a).

Tja, und Kaas (und auch du!) findet das ganze im § 32 DKK BetrVG RN. 2

Zufrieden?

L
Lotte

02.11.2007 um 00:08 Uhr

Die Genauerin, ich wäre durchaus bereit für die schöne Dame aus dem Louvre zu bürgen. ;-))

DG
Die Genauerin

02.11.2007 um 08:19 Uhr

Na also , geht doch ! So macht das Forum Spaß !

Lotte- Reichtumer und sogar ganze Reiche sind durch Bürgschaften verschutt gegangen ! Überleg genau was du tust, wäre schade um dein Besitz ! ;-)

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