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Urlaubsverschiebung durch den Arbeitnehmer

E
Enna
Mai 2019 bearbeitet

Hallo! Ich möchte gern meinen Jahresurlaub verschieben, um eine Woche. Unsere Urlaubsplanung wird in der Regel zwischen Oktober und November des Vorjahres erstellt und vom BR freigegeben. Nun möchte ich meinen Jahresurlaub um eine Woche verschieben. Diese Verschiebung des Urlaubes hat für keinen in meiner Abteilung irgendwelche Auswirkungen! Nun stellt sich mein Arbeitgeber gegen diesen Wunsch mit der Begründung, dass wir eine Jahresplanung haben und wenn diese unterjährig immer wieder verändert wird, dann ist die Idee einer Jahresplanung nicht realistisch. Auch sollte bedacht werden, dass immer wieder Überprüfungen und Änderungen für die Beteiligten mit Mehraufwand bestückt sind. Kann mein Arbeitgeber mir diese Verschiebung verbieten?!

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

29.05.2019 um 13:35 Uhr

Ja ein eingereichter und genehmigter Urlaub kann nur im gegenseitigen Einverständnis geändert werden. Gilt aber Gott sei Dank auch für den AG :-)

E
Enna

29.05.2019 um 14:11 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort :-)

N
nicoline

29.05.2019 um 14:14 Uhr

Unsere Urlaubsplanung wird in der Regel zwischen Oktober und November des Vorjahres erstellt und vom BR freigegeben. Und dann ist er auch automatisch genehmigt oder muss vor Urlaubsantritt noch mit einem extra Urlaubsschein die Genehmigung eingeholt werden?

K
kratzbürste

29.05.2019 um 14:33 Uhr

Eben - das ist die Frage. Durch die Planung ist der Urlaub noch nicht genehmigt. Es sei denn, die Betriebsvereinbarung ist so. Du kannst dich ja an den BR wenden, der bis hin zum strittigen Einzelfall mitzubestimmen hat.

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