Erstellt am 11.05.2005 um 09:25 Uhr von Karl
Wenn tatsächlich nur ein oder zwei wählbare Arbeitnehmer zur Übernahme des BR-Amtes bereit sind, kann statt des dreiköpfigen Betriebsrats nur ein einköpfiger Betriebnsrat gewählt werden. § 11 BetrVG kann dann sinngemäß angewendet werden. Bei Mehrheitswahl ist das derjenige mit den meisten Stimmen, der die Wahl auch annimmt.
Erstellt am 11.05.2005 um 10:08 Uhr von Sonja
Hallo Rotseher,
Karl hat Recht. Es geht auch mit nur einem BR....
Bei weiteren Fragen und Infos rund um die Wahl kann ich Dir im Internet www.betriebsratswahl.de empfehlen.
Dort gibts auch Software für die BR-Wahl zum Runterladen....
Erstellt am 12.05.2005 um 14:31 Uhr von Linus
Wie sieht es denn aus wenn der wahlvorstand eine wählerliste aufgestellt hat aufgrund der es drei br gäbe sich aber nur einer zur Wahl stellt. Kann die Wahl dann vortgesetzt werden oder ist sie ungültig?